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Hinterhofbebauung in der Gaußstraße

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan? Kann er dem Ortsbeirat vorgestellt werden?
  2. Welche Bauhöhe ist geplant? Oder wird hier kleinteilig gebaut?
  3. Ist daran gedacht, das Grundstück, auf dem es zurzeit praktisch kein Grün gibt, in geeigneter Weise zu bepflanzen?
  4. Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant?
  5. Inwiefern lässt sich der Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren?

Kontext

Auf dem Grundstück Gaußstraße 12 steht der Abriss der bestehenden Bebauung und ein Neubau an. Zurzeit befinden sich zwei kleinere zweistöckige Häuser mit Schrägdach und etliche Parkplätze dort. Die umliegenden Höfe sind begrünt. Nach den Erfahrungen mit einem Neubau in einem Hinterhof im Bäckerweg, wo ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage errichtet wurde, das durch seine Dimensionen einen Teil der bestehenden Häuser einengt, muss es bei der sog. Nachverdichtung immer auch darum gehen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten.

Begründung

Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei jedem Bauprojekt sollte es jedoch darauf ankommen, die vorhandene Bebauung zu beachten und dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht zu werden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 40
OBR 3
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle