Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.: Der Magistrat genehmigt lediglich das Bauvorhaben, nicht jedoch die Baustelleneinrichtung und den Bauablauf. Offensichtlich ist es hier zu Beeinträchtigungen in Bezug auf die Standsicherheit des Nachbarhinterhauses Merianstraße 35h gekommen. Daraufhin hat die Bauherrschaft direkt Kontakt mit den Nachbarn aufgenommen und die Räumung des Hauses bewirkt. Der Magistrat wurde darüber erst im Nachhinein informiert. Warnungen waren dem Magistrat nicht bekannt. Die Betroffenen hatten die Gelegenheit, ihre Nutzungseinheiten zu räumen und haben dies auch getan. Eine Notunterbringung der Betroffenen über städtische Stellen wurde nicht erforderlich. Die Frage der Entschädigung ist auf zivilrechtlichem Weg zu klären. Dies ist nicht Aufgabe des Magistrats bzw. der städtischen Ämter. Zu Ziffer 2.: Der Magistrat geht davon aus, dass das Gebäude erhalten und saniert werden kann und soll. Derzeit erfolgen statische Sicherungsarbeiten sowie weitere Begutachtungen und Begehungen zur Schadensaufnahme und zur Erstellung eines Sanierungsplanes. Der weitere Bauablauf der Neubaumaßnahmen wird derzeit durch diese Arbeiten unterbrochen. Zu Ziffer 3.: In die Unterbringung war der Magistrat nicht eingebunden. Diese wurde zwischen der Bauherrschaft und den Nachbarn selbst geregelt. Zu Ziffer 4.: Der Magistrat geht davon aus, dass die Baumaßnahmen wie genehmigt fertiggestellt werden, da seitens der Bauherrschaft nichts Gegenteiliges mitgeteilt wurde. Zu Ziffer 5.: Sofern der Bedarf besteht und beim Amt für Wohnungswesen ein entsprechender Antrag gestellt wird, kann der Magistrat die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Wohnungssuche unterstützen, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind. Bei gewerblichen Nutzungen besteht ein entsprechendes Angebot nicht.