Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.01.2016, V 1549
entstanden aus Vorlage:
OF 228/14 vom
20.12.2015 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687
- Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf -
Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats
Der Magistrat wird um Auskunft
gebeten, welche konkrete Planung das Sozialdezernat verfolgt, die im
Bebauungsplan Nr. 687 ausgewiesene Fläche für Wohngebäude für Personengruppen
mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen -, einer abweichenden Nutzung
zuzuführen, als die im Bebauungsplan festgeschriebene Nutzung. Es sei daran erinnert, dass die Ziele des
Bebauungsplans nichts an Aktualität verloren haben: 1. Eine ortsübliche Bebauung in der Struktur
Harheims. 2. Es sollten
Voraussetzungen für familiengerechtes Wohnen geschaffen werden. 3. Gemeinschaftsorientiertes Wohnen
um halb öffentliche Wohnhöfe. 4. Arrondierung des Stadtteils Harheims durch das
neue Baugebiet; keine Entwicklung eines städtebaulichen eigenen Charakters;
keine Möglichkeit zur segregativen Entwicklung. 5. Nach wie vor dient es zur Deckung des Fehlbedarfs
an altersgerechten Wohnungen für die nördlichen Stadtteile. Das ist insbesondere schon dadurch begründet, dass die
Zunahme des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen infolge der Altersdemografie
bedingt wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2016, ST 711
Anregung an den
Magistrat vom 13.02.2017, OM 1236
Aktenzeichen: 63 0