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Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.01.2016, V 1549 entstanden aus Vorlage: OF 228/14 vom 20.12.2015 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche konkrete Planung das Sozialdezernat verfolgt, die im Bebauungsplan Nr. 687 ausgewiesene Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen -, einer abweichenden Nutzung zuzuführen, als die im Bebauungsplan festgeschriebene Nutzung. Es sei daran erinnert, dass die Ziele des Bebauungsplans nichts an Aktualität verloren haben: 1. Eine ortsübliche Bebauung in der Struktur Harheims. 2. Es sollten Voraussetzungen für familiengerechtes Wohnen geschaffen werden. 3. Gemeinschaftsorientiertes Wohnen um halb öffentliche Wohnhöfe. 4. Arrondierung des Stadtteils Harheims durch das neue Baugebiet; keine Entwicklung eines städtebaulichen eigenen Charakters; keine Möglichkeit zur segregativen Entwicklung. 5. Nach wie vor dient es zur Deckung des Fehlbedarfs an altersgerechten Wohnungen für die nördlichen Stadtteile. Das ist insbesondere schon dadurch begründet, dass die Zunahme des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen infolge der Altersdemografie bedingt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 711 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1236 Aktenzeichen: 63 0

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