Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1076 Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens Die vom Ortsbeirat zur Einsichtnahme angeforderten Unterlagen sind Bestandteile des für das Bauvorhaben erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens. Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche Verfahren, bei denen sich der Kreis der Beteiligten nach §13 HVwVfG bestimmt. Dies sind in der Regel die Fachbehörden sowie die Bauherren bzw. Antragsteller und Eigentümer betroffener Nachbargrundstücke. Nicht dem Beteiligtenbegriff unterliegen politische Gremien und Mandatsträger. Vielmehr haben die Beteiligten gemäß § 30 HVwVfG ein besonders geschütztes Recht, dass die Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt offenbart. Dem Ortsbeirat können die gewünschten Unterlagen daher nicht vorgelegt werden. Der Magistrat hat die potenzielle Erbbaurechtsnehmerin dennoch gebeten, sich mit dem Ortsbeirat in Verbindung zu setzen und die in Rede stehenden Unterlagen vorzulegen. Die potenzielle Erbbaurechtsnehmerin hat hierzu bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1236