Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST
1076
Betreff: Bebauungsplan Nr.
687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf -
Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens Die vom Ortsbeirat zur
Einsichtnahme angeforderten Unterlagen sind Bestandteile des für das
Bauvorhaben erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens. Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche
Verfahren, bei denen sich der Kreis der Beteiligten nach §13 HVwVfG bestimmt.
Dies sind in der Regel die Fachbehörden sowie die Bauherren bzw. Antragsteller
und Eigentümer betroffener Nachbargrundstücke. Nicht dem Beteiligtenbegriff
unterliegen politische Gremien und Mandatsträger. Vielmehr haben die
Beteiligten gemäß § 30 HVwVfG ein besonders geschütztes Recht, dass die
Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt offenbart. Dem Ortsbeirat können die gewünschten Unterlagen
daher nicht vorgelegt werden. Der Magistrat hat die potenzielle
Erbbaurechtsnehmerin dennoch gebeten, sich mit dem Ortsbeirat in Verbindung zu
setzen und die in Rede stehenden Unterlagen vorzulegen. Die potenzielle Erbbaurechtsnehmerin hat hierzu
bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.02.2017, OM 1236