Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1526 entstanden aus Vorlage: OF 1546/6 vom 16.11.2015 Betreff: Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Verlauf der Martinskirchstraße und der Mauritiusstraße in Schwanheim besser verteilt werden können. Es ist zu prüfen, ob auf die Bushaltestelle "Mauritiusstraße" (Martinskirchstraße 74) verzichtet , stattdessen aber eine Haltestelle vor der katholischen Kirche in der Mauritiusstraße eingerichtet werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Haltestelle in der Martinskirchstraße etwa im Bereich der Silcherstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass sich im Bereich des Straßenzugs drei Haltestellen innerhalb von 300 Metern befinden ("Alt-Schwanheim", "Mauritiusstraße" und "Eifelstraße" an der Mündung in die Mauritiusstraße). Dagegen gibt es im gesamten östlichen Bereich der Martinskirchstraße dann über eine lange Strecke keine Haltestelle mehr, erst wieder an der Rheinlandstraße. Dabei hat sich hier auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik mit Zahn- und Tierärzten, Pflegedienst und vielen anderen Büros ein kleines Dienstleistungsgebiet mit hohem Publikumsverkehr entwickelt. Außerdem wohnen auch in diesem Bereich eine Menge Menschen. Die Haltestelle in Höhe Martinskirchstraße 74 sei ursprünglich dort entstanden, weil der Bus der Linie 62 früher über die Eifelstraße zum Flughafen fuhr, was aber seit einigen Jahren geändert wurde. Der Vorschlag hätte kürzere Wege für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge. Außerdem würden sich auch für den Autoverkehr Vorteile ergeben, weil die Ballung von Bushaltestellen mit zwei bis drei Buslinien auf der kurzen Strecke immer wieder zu Staus führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 354 Antrag vom 11.12.2021, OF 274/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1312 Aktenzeichen: 92 13