Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1526
entstanden aus Vorlage:
OF 1546/6 vom
16.11.2015 Betreff: Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen
Der Magistrat
wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Verlauf der
Martinskirchstraße und der Mauritiusstraße in Schwanheim besser verteilt werden
können. Es ist zu prüfen, ob auf die Bushaltestelle "Mauritiusstraße"
(Martinskirchstraße 74) verzichtet , stattdessen aber
eine Haltestelle vor der katholischen Kirche in der Mauritiusstraße
eingerichtet werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Haltestelle in der
Martinskirchstraße etwa im Bereich der Silcherstraße eingerichtet werden
kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass sich im
Bereich des Straßenzugs drei Haltestellen innerhalb von 300 Metern
befinden ("Alt-Schwanheim", "Mauritiusstraße" und "Eifelstraße" an der Mündung
in die Mauritiusstraße). Dagegen gibt es im gesamten östlichen Bereich der
Martinskirchstraße dann über eine lange Strecke keine Haltestelle mehr, erst
wieder an der Rheinlandstraße. Dabei hat sich hier auf dem Gelände der
ehemaligen Lederfabrik mit Zahn- und Tierärzten, Pflegedienst und vielen
anderen Büros ein kleines Dienstleistungsgebiet mit hohem Publikumsverkehr
entwickelt. Außerdem wohnen auch in diesem Bereich eine Menge Menschen. Die
Haltestelle in Höhe Martinskirchstraße 74 sei ursprünglich dort entstanden,
weil der Bus der Linie 62 früher über die Eifelstraße zum Flughafen fuhr,
was aber seit einigen Jahren geändert wurde. Der Vorschlag hätte kürzere Wege für einen großen
Teil der Bevölkerung zur Folge. Außerdem würden sich auch für den Autoverkehr
Vorteile ergeben, weil die Ballung von Bushaltestellen mit zwei bis drei
Buslinien auf der kurzen Strecke immer wieder zu Staus führt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2016, ST 354
Antrag vom
11.12.2021, OF
274/6
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1312
Aktenzeichen: 92 13