Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zur Verlegung dieser Haltestelle wurden verschiedene Varianten für einen neuen Haltestellenstandort vor der St.-Mauritius-Kirche eingehend beraten. Dabei ergab sich, dass eine Haltestellenverlegung mit größerem Aufwand verbunden ist, als ursprünglich vermutet. Darüber hinaus verbessert der erhebliche bauliche und finanzielle Aufwand die Situation vor Ort nur unwesentlich. In Höhe der Einmündung der Blankenheimer Straße in die Mauritiusstraße befindet sich ein beleuchteter Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"), der als Schulweg zu/von der nahegelegenen August-Gräser-Grundschule dient. Die aus baulicher Sicht einfache Einrichtung einer Bushaltestelle auf der breiten Gehwegfläche gegenüber dieser Einmündung ist straßenverkehrsrechtlich nicht genehmigungsfähig, da ein haltender Bus das erforderliche freie Sichtfeld auf den Fußgängerüberweg einschränkt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wie sie in der Mauritiusstraße gilt, muss die freie Sichtbeziehung gemäß den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) mindestens 30 m betragen. Der Gehweg entlang der Kirchenmauer schräg gegenüber der Einmündung der Manderscheider Straße weist eine Breite von lediglich rund 1,30 m auf. Damit ist dieser Gehweg nicht geeignet, zusätzlich als Wartefläche für eine Bushaltestelle zu dienen, die vereinfacht am Fahrbahnrand, unter Wegfall mehrerer Pkw-Stellplätze, angeordnet werden müsste. Bei dieser geringen Gehwegbreite ist zudem kaum Platz für die Grundmöblierung (Haltestellenmast, Abfalleimer, Sitzbank) vorhanden. Andere Lösungen sind geprüft und verworfen worden. Um die Bushaltestelle regelkonform zum Fußgängerüberweg anzulegen, wären erhebliche und teure Tiefbauarbeiten erforderlich. Im Ergebnis wäre zwar eine gleichmäßigere Verteilung der Haltestellenabstände und eine bessere räumliche Erschließung dadurch möglich, aber die verlegte Haltestelle wäre weiterhin ein Provisorium ohne barrierefreie Wartefläche und Zuwegungen, wobei die Umsetzung nicht vor 2025 möglich wäre. Aus diesen Gründen wird empfohlen, eine an sich sinnvolle Verlegung erst in Kombination mit einem barrierefreien Neubau auszuführen. Eine Aussage zu einem möglichen Umsetzungszeitraum kann aktuell nicht getroffen werden.