Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495
entstanden aus Vorlage:
OF 1141/1 vom
08.11.2019 Betreff: Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern
II Vorgang: OM
4594/19 OBR 1; ST 1394/19 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats
vom 29.07.2019, ST 1394, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten,
ob unter die klaren, knappen, schnell zu erfassenden und mittels Piktogramm gut
verständlichen "Füttern verboten"-Schilder zusätzlich Aufklärungsschilder auf
Deutsch und Englisch angebracht werden können. Solche Aufklärungsschilder
werden wohl bald in anderen Ortsbezirken aufgestellt.
Begründung: Laut dem Zeitungsbericht "Füttern verboten: Offensive
geplant" vom 24.10.2019 der FNP, plant das Ordnungsamt
Fütterungsverbotsschilder an Brennpunkten wie dem Weiher im
Adolph-von-Holzhausen-Park, neben dem Teich hinter der Bundesbank an der
Wilhelm-Epstein-Straße sowie an ausgewählten Stellen an der Nidda aufzustellen.
Diese werden sowohl auf Deutsch als auch Englisch verfasst sein. Laut eines
Vertreters des Grünflächenamtes sollen diese "nicht nur verbieten, sondern
zugleich auch aufklärend wirken können". Warum können solche
Aufklärungsschilder nicht auch im Ortsbezirk 1 eingeführt werden? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4594
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.02.2020, ST 361
Antrag vom
03.05.2020, OF
1259/1
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6004
Aktenzeichen: 67 0