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Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495 entstanden aus Vorlage: OF 1141/1 vom 08.11.2019 Betreff: Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II Vorgang: OM 4594/19 OBR 1; ST 1394/19 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob unter die klaren, knappen, schnell zu erfassenden und mittels Piktogramm gut verständlichen "Füttern verboten"-Schilder zusätzlich Aufklärungsschilder auf Deutsch und Englisch angebracht werden können. Solche Aufklärungsschilder werden wohl bald in anderen Ortsbezirken aufgestellt. Begründung: Laut dem Zeitungsbericht "Füttern verboten: Offensive geplant" vom 24.10.2019 der FNP, plant das Ordnungsamt Fütterungsverbotsschilder an Brennpunkten wie dem Weiher im Adolph-von-Holzhausen-Park, neben dem Teich hinter der Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße sowie an ausgewählten Stellen an der Nidda aufzustellen. Diese werden sowohl auf Deutsch als auch Englisch verfasst sein. Laut eines Vertreters des Grünflächenamtes sollen diese "nicht nur verbieten, sondern zugleich auch aufklärend wirken können". Warum können solche Aufklärungsschilder nicht auch im Ortsbezirk 1 eingeführt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4594 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 361 Antrag vom 03.05.2020, OF 1259/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6004 Aktenzeichen: 67 0