Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II
Begründung
Vorgang: OM 4594/19 OBR 1; ST 1394/19 Bezug nehmend auf Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394,
Inhalt
Antrag vom 08.11.2019, OF 1141/1
Betreff: Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II Vorgang: OM 4594/19 OBR 1; ST 1394/19 Bezug nehmend auf Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394, möge der Magistrat prüfen und berichten, ob unter die klaren, knappen, schnell zu erfassenden und mittels Piktogramm gut verständlichen "Füttern verboten"-Schilder zusätzlich Aufklärungsschilder auf Deutsch und Englisch angebracht werden können. Solche Aufklärungsschilder werden wohl bald in anderen Ortsbezirken aufgestellt. Begründung: Laut dem Zeitungsbericht "Füttern verboten: Offensive geplant" vom 24.10.2019 der FNP, plant das Ordnungsamt Fütterungsverbotsschilder an Brennpunkten, wie dem Holzhausenweiher, neben dem Teich hinter der Bundesbank an der Wilhelm-Eppsteiner-Straße sowei an ausgewählten Stellen an der Nidda aufzustellen. Diese werden sowohl auf Deutsch als auch Englisch verfasst sein. Laut eines Vertreters des Grünflächenamtes sollen diese "nicht nur verbieten, sondern zugleich auch aufklärend wirken können". Warum können solche Aufklärungsschilder nicht auch im Ortsbezirk 1 eingeführt werden?