Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394 Betreff: Aufklärung auf
Fütterungsverbotsschildern Das Fütterungsverbot sowie die
Hintergründe dazu sind nach Meinung des Magistrats bekannt und zahlreich
präsent. Besonders zu Beginn der wärmeren Saison ist dies ein häufiges Thema in
der Presse. Es ist bedauerlich, dass viele Menschen diese Grundregel dennoch
missachten.
Mit seinem Schild "Füttern
verboten" sendet der Magistrat eine klare, knappe, schnell zu
erfassende und mittels des Piktogramms für alle Sprachgruppen gut verständliche
Botschaft. Auf lange
Erläuterungen direkt auf dem Schild wurde bewusst verzichtet. Erfahrungen haben
gezeigt, dass lange Texte von der eigentlichen Botschaft ablenken. Zudem werden
ausführliche Hintergrundinformationen meist von den Personen gelesen oder
erfasst, die mit der Thematik bereits vertraut sind und die Aufforderungen
befolgen. Den Wunsch zur Aufklärung im Rahmen
des Fütterungsverbots kann der Magistrat dennoch gut nachvollziehen. Er hält es
in diesem Fall für sinnvoll, das Schild mit einem QR-Code zu ergänzen und die
entsprechenden Hintergrundinformationen auf den städtischen Internetseiten
ergänzend bereitzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4594
Antrag vom
08.11.2019, OF
1141/1
Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495