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Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394 Betreff: Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern Das Fütterungsverbot sowie die Hintergründe dazu sind nach Meinung des Magistrats bekannt und zahlreich präsent. Besonders zu Beginn der wärmeren Saison ist dies ein häufiges Thema in der Presse. Es ist bedauerlich, dass viele Menschen diese Grundregel dennoch missachten. Mit seinem Schild "Füttern verboten" sendet der Magistrat eine klare, knappe, schnell zu erfassende und mittels des Piktogramms für alle Sprachgruppen gut verständliche Botschaft. Auf lange Erläuterungen direkt auf dem Schild wurde bewusst verzichtet. Erfahrungen haben gezeigt, dass lange Texte von der eigentlichen Botschaft ablenken. Zudem werden ausführliche Hintergrundinformationen meist von den Personen gelesen oder erfasst, die mit der Thematik bereits vertraut sind und die Aufforderungen befolgen. Den Wunsch zur Aufklärung im Rahmen des Fütterungsverbots kann der Magistrat dennoch gut nachvollziehen. Er hält es in diesem Fall für sinnvoll, das Schild mit einem QR-Code zu ergänzen und die entsprechenden Hintergrundinformationen auf den städtischen Internetseiten ergänzend bereitzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4594 Antrag vom 08.11.2019, OF 1141/1 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495