Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
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Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441
entstanden aus Vorlage: OF 485/8 vom 01.10.2019
Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18 In der Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1876, wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut wird. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer regelmäßig und vollständig, wie in der Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1876, dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben Elektromüll und anderer Sondermüll zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8