Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441
entstanden aus Vorlage:
OF 485/8 vom
01.10.2019 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft
Hadrianstraße 20 Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18 In der Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1876,
wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft
Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die
Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut
wird. Der Magistrat wird um Auskunft
gebeten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer
Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer
regelmäßig und vollständig, wie in der Stellungnahme vom 21.09.2018,
ST 1876, dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben
Elektromüll und anderer Sondermüll zurück. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2020, ST 216
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213
Aktenzeichen: 79 4