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Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 entstanden aus Vorlage: OF 485/8 vom 01.10.2019 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18 In der Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1876, wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut wird. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer regelmäßig und vollständig, wie in der Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1876, dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben Elektromüll und anderer Sondermüll zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 216 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Aktenzeichen: 79 4