Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Betreff: Müllablagerungsplatz in der
Hadrianstraße Der Platz vor der Liegenschaft
Hadrianstraße 20 befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und wird
durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung verwaltet. Der Bereich wird durch die Anlieger regulär genutzt,
um angemeldeten Sperrmüll bereit zu stellen. Allerdings kommt es auch immer
wieder zu wilden Sperrmüllablagerungen sowie zur Ablage von Restmüll, Kartonage
etc. Dies ist in derartigen Nischen nicht unüblich und kommt stadtweit
leider immer wieder vor. In der Regel erfolgt an der betreffenden Stelle eine
zeitnahe Abholung durch die FES GmbH, so dass aufgrund der relativ geringen
Mengen und der räumlichen Entfernung ein dringender Handlungsbedarf wegen
akuter Gefährdung der Brücke ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen eines Ortstermins wurde unter Beteiligung
des Ortsbeirates, des Amtes für Straßenbau- und Erschließung, des Umweltamtes,
der FES und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt geprüft, in wieweit eine
bauliche Umgestaltung möglich und zielführend ist. Bei einer Aufschüttung und Begrünung des Bereichs
würde eine Verlagerung der Problematik unter die Brücke erfolgen. Die Folgen
wären noch weniger abschätzbar. Aus diesem Grund ist diese mögliche Variante
verworfen worden.
Alle Beteiligten des Ortstermins
erachteten es als am sinnvollsten, den bereits bestehenden Platz zu nutzen,
jedoch zu beordnen. Hierfür
einigen sie sich auf folgende Maßnahmen: Die öffentliche Fläche (Nische) vor der Hadrianstraße
20 wird mit einer Einhausung versehen. Voraussetzung hierfür ist, dass von Seiten der
betroffenen Wohnungsbaugesellschaft die Kosten getragen werden. Vor Baubeginn sollte von Seiten der
betroffenen Wohnungsbaugesellschaft eine vertragliche Regelung über Art und
Umfang der zu lagernden Materialien, den Bau, den Betrieb, der Unterhaltung und
der Verkehrssicherungspflicht mit dem Amt für Straßenbau- und Erschließung
getroffen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470
Auskunftsersuchen
vom 17.10.2019, V
1441 Anregung an
den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269