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Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Platz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und wird durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung verwaltet. Der Bereich wird durch die Anlieger regulär genutzt, um angemeldeten Sperrmüll bereit zu stellen. Allerdings kommt es auch immer wieder zu wilden Sperrmüllablagerungen sowie zur Ablage von Restmüll, Kartonage etc. Dies ist in derartigen Nischen nicht unüblich und kommt stadtweit leider immer wieder vor. In der Regel erfolgt an der betreffenden Stelle eine zeitnahe Abholung durch die FES GmbH, so dass aufgrund der relativ geringen Mengen und der räumlichen Entfernung ein dringender Handlungsbedarf wegen akuter Gefährdung der Brücke ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen eines Ortstermins wurde unter Beteiligung des Ortsbeirates, des Amtes für Straßenbau- und Erschließung, des Umweltamtes, der FES und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt geprüft, in wieweit eine bauliche Umgestaltung möglich und zielführend ist. Bei einer Aufschüttung und Begrünung des Bereichs würde eine Verlagerung der Problematik unter die Brücke erfolgen. Die Folgen wären noch weniger abschätzbar. Aus diesem Grund ist diese mögliche Variante verworfen worden. Alle Beteiligten des Ortstermins erachteten es als am sinnvollsten, den bereits bestehenden Platz zu nutzen, jedoch zu beordnen. Hierfür einigen sie sich auf folgende Maßnahmen: Die öffentliche Fläche (Nische) vor der Hadrianstraße 20 wird mit einer Einhausung versehen. Voraussetzung hierfür ist, dass von Seiten der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft die Kosten getragen werden. Vor Baubeginn sollte von Seiten der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft eine vertragliche Regelung über Art und Umfang der zu lagernden Materialien, den Bau, den Betrieb, der Unterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht mit dem Amt für Straßenbau- und Erschließung getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269