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Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde?
  2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen?

Kontext

Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe.