Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1395
entstanden aus Vorlage:
OF 1308/5 vom
07.06.2019 Betreff: Auskunftsersuchen zum integrierten
Schulentwicklungsplan Vorgang: B 169/19 Spätestens mit der Veröffentlichung der Verordnung
über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen
Frankfurt am Main vom 30.09.2011 ist bekannt, dass das ursprünglich für eine
Grundschule vorgesehene Gelände bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 872
- Lyoner Straße für einen Schulneubau im Lyoner Quartier, damals Bürostadt,
nicht infrage kommen kann, weil dieses Gelände in der Tagschutzzone 2 liegt. Im
Versandpaket vom 15.05.2019 wird nun der Ortsbeirat 5 auf seine letzte Anfrage
in dieser Sache mit dem Bericht B 169 folgendermaßen durch den Magistrat
informiert: "Die Suche nach einem Standort für die Grundschule in Niederrad ist
nach wie vor nicht abgeschlossen. Es konnte bislang kein geeignetes Grundstück
abschließend definiert werden. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über die
Ergebnisse berichten und der Stadtverordnetenversammlung notwendige
Beschlussvorlagen zuleiten." Dieser Bericht ist für den Ortsbeirat nicht
hinnehmbar. Daher wird der Magistrat und insbesondere das für den Erwerb von
Grundstücken und dem Bau von Schulen zuständige Amt für Bau und Immobilien um
folgende Auskunft gebeten: 1. Welche Gelände wurden seit dem 30.09.2011 im
Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, auf Eignung als Standort für eine
Grundschule geprüft? Sollten Grundstücke geprüft worden sein, bittet der
Ortsbeirat 5 um eine tabellarische Übersicht der Gelände und eine Begründung,
warum das jeweilige Gelände entweder nicht geeignet war oder warum es nicht zu
einem Kauf kam.
2. Gab es in den vergangenen rund
acht Jahren Projektentwickler/Investoren, die Konzepte für den Bau einer
Grundschule an geeigneten Standorten in der Bürostadt geplant oder angeboten
haben? Auch hier bittet der Ortsbeirat 5 um eine detaillierte Auflistung sowie
der vom Amt unternommenen Anstrengungen zur Unterstützung solcher
Projektentwickler/Investoren bzw. warum es eben diese nicht gab. 3. Was gedenkt das Amt für Bau und Immobilien zu
unternehmen, um bis spätestens Ende 2019 endlich
einen lärm- und schadstoffarmen Standort im Lyoner Quartier gefunden zu haben
und zumindest mit der Bauplanung zu beginnen? Begründung: Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die ehemalige
Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier umgewandelt wird und mindestens
10.000 Menschen dorthin ziehen werden. Seit genauso vielen Jahren ist also
bekannt, dass dort eine Grundschule benötigt wird. Der im Bebauungsplan
vorgesehene Standort ist nicht geeignet, auch dies ist seit vielen Jahren
bekannt. Es ist nicht verständlich, warum es nicht gelungen ist, einen
geeigneten Standort für eine Grundschule zu finden. Die Zeit drängt. Der
Bericht B 169 ist nicht nur unbefriedigend, sondern eine Frechheit.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 13.05.2019, B 169
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.05.2020, ST 975
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1