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Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Im Jahr 2015 wurde der Schulentwicklungsplan (M 93, § 6128 vom 16.07.2015) beschlossen, und damit auch die neue Grundschule in Niederrad. Das im Bebauungsplan Nr. 872 "Lyoner Straße" gesicherte und im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 liegende Grundstück wurde bei der Grundstückssuche für den Schulstandort bislang zurückgestellt. Darüber hinaus wurden in der Bürostadt Niederrad folgende Grundstücke geprüft: Colmarer Straße Es besteht eine Geruchsproblematik aufgrund unmittelbarer Nachbarschaft zu der Kläranlage und der Autobahn A5. Das Grundstück ist außerdem bereits bebaut. Goldsteinstraße 126a, 128a, 128b Das Grundstück ist bebaut, die freie Fläche wird als Parkplatz eines Discounters genutzt und steht nicht zur Verfügung. Goldsteinstraße 235 Es besteht eine Geruchsproblematik aufgrund unmittelbarer Nachbarschaft zu der Kläranlage und der Autobahn A5. Hahnstraße 8 Die Fläche ist im Erbbaurecht vergeben und zu klein für einen dauerhaften Grundschulstandort. Hahnstraße 26 Die Fläche wurde zwischenzeitlich verkauft und bebaut (Wohnungsbau). Hahnstraße 31-35 Die Fläche befindet sich in Teilen im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 und zusätzlich in unmittelbarer Nähe zu der Gleisanlage - es bestand kein Standortvorteil gegenüber der planungsrechtlich festgesetzten Fläche an der Lyoner Straße (Sportplatz). Hahnstraße 40 Die Fläche befindet sich im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 - es bestand kein Standortvorteil gegenüber der planungsrechtlich festgesetzten Fläche an der Lyoner Straße (Sportplatz). Herriotstraße 6-10 Die Fläche befindet sich im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 - es bestand kein Standortvorteil gegenüber der planungsrechtlich festgesetzten Fläche an der Lyoner Straße (Sportplatz). Lyoner Straße 11 + 11a Es handelt sich um ein Hochhaus und ist daher nicht als Grundschule geeignet. Lyoner Straße 13 Die Fläche wurde zwischenzeitlich verkauft und soll bebaut werden (Bürogebäude). Lyoner Straße 14 Es handelt sich um ein Hochhaus und ist daher nicht als Grundschule geeignet. Lyoner Straße 17/Rhonestraße 2 Die Fläche wurde zwischenzeitlich verkauft und bebaut (Wohnungsbau). Lyoner Straße 32 Es handelt sich um ein für Wohnungsbau vorgesehenes Hochhaus, das als solches nicht als Grundschule geeignet ist. Lyoner Straße 44-48 Die Fläche befindet sich im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 - es bestand kein Standortvorteil gegenüber der planungsrechtlich festgesetzten Fläche an der Lyoner Straße (Sportplatz). Saonestraße 1 Die Fläche befindet sich im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 - es bestand kein Standortvorteil gegenüber der planungsrechtlich festgesetzten Fläche an der Lyoner Straße (Sportplatz). Es handelt sich um ein für Wohnungsbau vorgesehenes Hochhaus, das als solches nicht als Grundschule geeignet ist. Saonestraße 3 und 3a Die Fläche befindet sich im Lärmschutzbereich Tag-Schutzzone 2 - es bestand kein Standortvorteil gegenüber der planungsrechtlich festgesetzten Fläche an der Lyoner Straße (Sportplatz). Zu 2.: Es gab Kontakte mit verschiedenen Investoren, im Schwerpunkt für eine eingeschobene Grundschule, die aber bisher nicht zum Ziel führten. Ein konkretes Konzept für den Bau einer Grundschule durch einen Projektentwickler gab es nicht. Zu 3.: Innerhalb des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße - ist eine Fläche auf dem Sportplatz als Fläche für den Gemeinbedarf Schule und Kindertagesstätte planungsrechtlich festgesetzt. Schulen sind an diesem Standort ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung geboten ist. Es bedarf hierzu der Genehmigung der Landesbehörde. Der Magistrat prüft diese Möglichkeit. Zudem gab es in den vergangenen Jahren Gesuche nach Grundstücken/Schulstandorten durch Aufgabe von Inseraten in den Frankfurter Printmedien. Bisher hat diese Maßnahme kein geeignetes Grundstück in der Bürostadt Niederrad hervorgebracht. Der Magistrat zieht aber in Betracht, erneut über die Frankfurter Printmedien nach geeigneten Flächen zu suchen. Aus den zuvor genannten Gründen konnte bisher kein Planungs- und Bauauftrag für die Grundschule Niederrad erteilt werden. Die Mittel für Planung und Grunderwerb wurden bereits mit MB 677 vom 24.07.2015 in Höhe von 1.276.000 € freigegeben.

Verknüpfte Vorlagen