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Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück)

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.08.2010, V 1383 entstanden aus Vorlage: OF 1232/9 vom 16.08.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) Der Ortsbeirat begrüßt die Ziele der vom Magistrat erstellten Vorplanung für die "Umgestaltung Kurhessenstraße zwischen Höllbergstraße und Höhenblick", das heißt, die weitere Verkehrsberuhigung in diesem Teilstück der Kurhessenstraße. Wie die Vertreter des Magistrats bei der Vorstellung am 17.06.2010 selbst erklärten, werden die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen im städtischen Haushalt allerdings nicht vor dem Jahr 2012 zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat wird über die Zustimmung zu der Vorplanung beziehungsweise seine Änderungswünsche entscheiden, sobald der Magistrat zu den folgenden Fragen hinreichend Stellung genommen hat. Der Ortsbeirat ist insbesondere verwundert darüber, dass ihm - erneut - eine Planung zu Straßenumgestaltungen vorgestellt wird, ohne dass das zuständige Amt die Zahl der wegfallenden Parkplätze nennen kann. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie viele Stellplätze fielen an welchen Stellen genau weg, falls die am 17.06.2010 vorgestellte Planung unverändert realisiert würde? 2. Wann werden den Fraktionen des Ortsbeirats die zugesagten Pläne der geplanten Maßnahmen in Papierform zugeleitet? 3. Welche belastbaren und empirisch belegten Argumente gibt es für die Behauptung, dass ein Zebrastreifen mit Mittelinsel für die Benutzer sicherer als ein Zebrastreifen ohne Insel sei, obwohl der Zebrastreifen mit Insel unstreitig zu einem längeren Fahrbahnaufenthalt und außerdem dazu führt, dass die Benutzer an zwei Stellen und dann auch noch jeweils in verschiedene Richtungen Ausschau nach herannahenden Fahrzeugen halten müssen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2010, ST 1346 Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812 Aktenzeichen: 32 1