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Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II Zu a) und b): Die Sicherheitsvorteile eines Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifen") mit Mittelinsel gegenüber einer Ausführung ohne Mittelinsel wurden in der Stellungnahme des Magistrats ST 1346/10 unter Bezugnahme auf die "Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) dargelegt, sodass der Magistrat an einer Ausführung mit Mittelinsel festhält. Die Lösungsansätze zur Sicherung der Fußgängerquerung im Einmündungsbereich Kurhessenstraße/ Höhenblick wurden im Rahmen eines Schulwegsicherungstermins am 14.01.2011 mit der Schulleitung und Elternvertretung der Diesterwegschule sowie mehreren Vertretern des Ortsbeirats 9 nochmals ausführlich erörtert. Nach interner Rückkopplung der Ergebnisse dieses Erörterungstermins spricht sich die Elternvertretung mit Schreiben vom 07.02.2011 an den Ortsvorsteher des Ortsbeirats 9 nachdrücklich für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) mit Lichtsignalanlage aus. Wenn der Ortsbeirat sich diesem Votum anschließt, wird diese Variante der weiterführenden Planung zugrunde gelegt. Zu c): Die Auswirkungen der Planung auf die künftige Stellplatzkapazität sind in der ST 1346/10 ebenfalls dargelegt worden. Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand. Zu d): Eine Baureifplanung auf der Grundlage der in der Ortsbeiratssitzung am 17.06.2010 vorgestellten Vorplanung wird in diesem Jahr erarbeitet. Die Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme ab 2012 ff. werden im Haushalt angemeldet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732 Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812