Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße
(Mittelstück) II Zu a) und b): Die Sicherheitsvorteile eines Fußgängerüberwegs
("Zebrastreifen") mit Mittelinsel gegenüber einer Ausführung ohne Mittelinsel
wurden in der Stellungnahme des Magistrats ST 1346/10 unter Bezugnahme auf die
"Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)" der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) dargelegt, sodass der Magistrat an einer
Ausführung mit Mittelinsel festhält. Die Lösungsansätze zur Sicherung der Fußgängerquerung
im Einmündungsbereich Kurhessenstraße/ Höhenblick wurden im Rahmen eines
Schulwegsicherungstermins am 14.01.2011 mit der Schulleitung und
Elternvertretung der Diesterwegschule sowie mehreren Vertretern des Ortsbeirats
9 nochmals ausführlich erörtert. Nach interner Rückkopplung der Ergebnisse
dieses Erörterungstermins spricht sich die Elternvertretung mit Schreiben vom
07.02.2011 an den Ortsvorsteher des Ortsbeirats 9 nachdrücklich für einen
Fußgängerüberweg (FGÜ) mit Lichtsignalanlage aus. Wenn der Ortsbeirat sich diesem Votum anschließt,
wird diese Variante der weiterführenden Planung zugrunde gelegt. Zu c): Die Auswirkungen der Planung auf die künftige
Stellplatzkapazität sind in der ST 1346/10 ebenfalls dargelegt worden. Hierzu
gibt es keinen neuen Sachstand. Zu d): Eine Baureifplanung auf der Grundlage der in der
Ortsbeiratssitzung am 17.06.2010 vorgestellten Vorplanung wird in diesem Jahr
erarbeitet. Die Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme ab 2012 ff.
werden im Haushalt angemeldet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732
Antrag vom
19.10.2020, OF
876/9
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812