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Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Voraussichtlich wird mit der Straßenbaumaßnahme im Oktober 2021 begonnen. Derzeit werden in diesem Bereich Gas- und Stromleitungen neu verlegt. Zu 2.: Eine weitergehende Beschilderung würde dem Zonencharakter widersprechen. Zudem besteht nach § 39 Absatz 1 Satz 2 Randnummer 1 zur Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ein Überbeschilderungsverbot. Markierungen gelten nach § 39 Absatz 5 StVO ebenfalls als Verkehrszeichen und sind daher bei dem Überbeschilderungsverbot miteinzubeziehen. Die Anregung des Ortsbeirates wird dahingehend abgelehnt. Zu Punkt 3.: Am Schwalbenschwanz - Höhenblick Der aktuelle Umbauplan auf der Kurhessenstraße beinhaltet bereits verkehrsberuhigende Maßnahmen (Verringerung der verbleibenden Fahrbahnbreite von 6 m auf 5 m). Das zusätzliche Einführen von versetztem Parken würde die Wirksamkeit der Verkehrsberuhigung voraussichtlich nicht mehr erhöhen als die bereits geplanten Maßnahmen. Des Weiteren sieht der derzeitige Planungsstand keine alternierende Parkregelung vor. Dem Antrag des Ortsbeirates wird daher nicht entsprochen. Am Weißen Stein - Höhenblick: Im nördlichen Teil der Kurhessenstraße (zwischen Am Weißen Stein und Höllbergstraße) wäre grundsätzlich eine alternierende Parkregelung möglich. Hieraus würde jedoch aufgrund der notwendigen Schwenkbereiche ein Wegfall von Parkplätzen resultieren. Der Ortsbeirat wird dahingehend um ein Votum gebeten. Zwischen Höllbergstraße und Höhenblick wird eine Verkehrsberuhigung bereits durch die oben genannten Umbaumaßnahmen bewirkt. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass die Kurhessenstraße sich bereits seit mehreren Jahren im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei befindet. In diesem Jahr wurden bisher zehn Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei überschritten 188 der 2.111 erfassten Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 8,9 %. Es werden auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.