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Urban Pop, Hip-Hop und Rapfestival mit 70.000 Feiernden - der Rebstockpark als Teil des Grüngürtels als kostengünstige Location für internationale Veranstalter?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2019, V 1378 entstanden aus Vorlage: OF 996/1 vom 27.07.2019 Betreff: Urban Pop, Hip-Hop und Rapfestival mit 70.000 Feiernden - der Rebstockpark als Teil des Grüngürtels als kostengünstige Location für internationale Veranstalter? Von Freitag dem 5. bis Samstag dem 6. Juli fand im alten Rebstockpark das Wireless-Festival statt. Auch wenn der Rebstockpark im Ortsbezirk 2 liegt, haben sich die Begleiterscheinungen, insbesondere der Schall, nicht an die Ortsbezirksgrenzen gehalten. Da der Rebstockpark der Bevölkerung der angrenzenden Stadtteile, z. B. Gallus und Europaviertel, in diesen Tagen sowie den Tagen, an denen auf- und abgebaut wurde und an denen Schäden beseitigt werden müssen, nicht - oder nur eingeschränkt - zur Verfügung stand, ist hier auch der Ortsbeirat 1 gefordert. Auch wenn der Veranstalter sich vertraglich verpflichten musste, das Rebstockgelände wieder herzurichten, gehen viele Anwohnende von bleibenden Schäden aus. Dass ein Festival mitten in der zweiten Brutzeit einiger Vogelarten genehmigt wurde, wo ansonsten in dieser Jahreszeit bei großzügigem Heckenschnitt Bußgelder mit Hinweis auf Brutzeiten verhängt werden, erfordert Klärungsbedarf. Auch wenn der mit PET-Flaschen und weiterem Müll reichlich gefüllte Rebstockweiher gesäubert wird, kann von Schäden ausgegangen werden, die nur langsam heilen. Zerstörte Gleise der Feldbahn, abgeknickte Laternenmaste, dazu in weiter Umgebung mit Urin, Fäkalien und Glasresten dekorierte Innenhöfe, Vorgärten und damit dekorierter öffentlicher Raum zählen auch zu den eher unschönen Begleiterscheinungen des Festivals. Hinterlassen wurde eine vollständig zerstörte Rasenfläche, die durch die Nutzung von schwerem Gerät massiv verdichtet ist, was vermutlich über Jahre dazu führt, dass Regenwasser nicht mehr angemessen versickert und gespeichert wird (siehe Problem Europagarten). Wie der Veranstalter mitten in der heißen Jahreszeit einen angemessenen Rasen herstellen soll, wird das Geheimnis der genehmigenden Behörden bleiben. Nachdem Anwohnende 2018 zufällig Kenntnis über das Festival erhalten hatten und sich mit ihren Anfragen und Bedenken an die Stadt wandten, wurden diese abgewiegelt. Auffällig ist, dass die Anwohnenden nie "offiziell" vorab informiert wurden, und auch im unmittelbaren Umfeld des Geländes keinerlei Plakatierungen zu sehen war. Es wird berichtet, dass auch Teile des Frankfurter Magistrats daran interessiert sind, das jährlich stattfindende Festival ganz nach Frankfurt zu ziehen. Vom NABU liegt eine schriftliche Aussage vor, dass die Untere Naturschutzbehörde erklärt hat, dass die Umweltdezernentin, Frau Heilig, das Festival in dieser Form genehmigt hat, und dass geplant ist, es jährlich zu wiederholen. Es wird weiterhin berichtet, dass das Festival auf der politischen Ebene von Oberbürgermeister Feldmann, Planungsdezernent Josef, Umweltderzernentin Heilig und Ordnungs-, Wirtschafts- und Sportdezernent Frank unterstützt wurde und dass der Veranstalter Live Nation das Festival dauerhaft in Frankfurt implementieren möchte. Bei dem Veranstalter (https://investors.livenationentertainment.com) handelt es sich um einen börsennotierten US-Profiveranstalter mit einem Jahresumsatz von sieben bis acht Milliarden US-Dollar, der in Frankfurt von Andre und Marek Lieberberg vertreten wird. Nachdem das Festival in der Commerzbank-Arena 2017 aufgrund der hohen Kosten für die Location mit negativen Deckungsbeiträgen abgeschlossen hatte, wurde nach einem kostengünstigen Veranstaltungsort gesucht und im Grüngürtel von Frankfurt gefunden: Dem alten Rebstockpark. In der Presse wird das Sachgebiet Service-Center Veranstaltungen des Ordnungsamtes damit zitiert, dass keine Hinweise auf Überschreitungen der vorgegebenen Lärmimmissionswerte bekannt wurden. Der Veranstalter hatte eine Sonderfallbeurteilung nach der Freizeitrichtlinie beantragt, und es wurde ein entsprechender Wert von 70 dB(A) an der nächst gelegenen Wohnbebauung genehmigt. Kontrolliert wurde dies im Wohnumfeld des Rebstockparks. Nicht berücksichtigt wurden hier offensichtlich physikalische Gesetzmäßigkeiten von Schallwellen sowie die Tatsache, dass im Gebiet fast ganzjährig Luft- und Windströmungen aus westlicher Richtung vorherrschen. So wundert es nicht, dass Anwohnende berichten, dass der Lärm im nahen Wohngebiet Rebstockpark weitaus geringer war als in entfernteren Wohngebieten, was wohl mit der Ausrichtung der Bühnen/Lautsprecher zu tun hatte. Charakteristisch für die dargebotene Musik sind Bässe, die nicht nur über das Gehör, sondern vor allem über den Körper wahrgenommen werden. Bei hochsommerlichen Temperaturen war für viele Menschen im Gallus und Europaviertel ein Aufenthalt im Freien unerträglich, und selbst bei geschlossenen Fenstern waren die Bässe in Wohnungen hinter dem Skyline-Plaza, im Bereich Speyerer Straße und am Westbahnhof noch spür- und hörbar. Problematisch an der Dauerbeschallung mit Rap u. Ä. sind die Bässe, also Tönen im Niederfrequenzbereich, die über den Körper aufgenommen werden und zu körperlichen Reaktionen führen können (Herzrasen, Unwohlsein u. Ä.). Fazit der Bevölkerung von Gallus und Europaviertel: Die dafür in Frankfurt vorgesehenen Locations (wie z. B. die am Stadtrand gelegene Commerzbank-Arena) waren zu teuer, und da die Lieberbergs gut Freund mit dem Oberbürgermeister und den Größen der Frankfurter Stadtregierung sind, hat sich die Stadt um etwas Preiswerteres bemüht, damit der Veranstalter eine ordentliche Rendite hinbekommt - auf Kosten des Parks und der Bevölkerung. Diesem verheerenden Eindruck davon, für wen sich die politischen Verantwortlichen der Stadt engagieren, muss dringend durch Aufklärung und Übernahme von Verantwortung entgegengewirkt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Rebstockpark keine öffentliche Grünfläche? Wieso kann diese unter solchen Umständen einem privaten, kommerziellen Veranstalter für eine nicht öffentliche Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden? 2. Warum wurden Anwohnende im Gallus, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwald im Vorfeld des Festivals nicht informiert? Ist es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 2 erst zu einem Zeitpunkt informiert wurden, als der Vorverkauf bereits begonnen hatte und kein Einfluss auf politische Entscheidungen mehr möglich war? 3. Ist es richtig, dass Stadt und Veranstalter Gespräche darüber führen, das Festival jährlich in Frankfurt stattfinden zu lassen? 4. Ist es weiterhin richtig, dass die Organisation des Festivals in Frankfurt vom Veranstalter maßgeblich davon abhängig gemacht wird, dass ein kostengünstiger Veranstaltungsort zur Verfügung steht? 5. Zu welchen Konditionen hat die Stadt dem Veranstalter den Rebstockpark zur Verfügung gestellt? 6. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter im Rahmen der Genehmigung der Veranstaltung gemacht? 7. Mit welcher Begründung hat das Umweltamt in der Brutzeit die Nutzung des Rebstockparks für eine Veranstaltung mit 70.000 Menschen und einer enormen Lärmimmission genehmigt? 8. Wie beurteilt das Umweltamt die Folgen für den Park, die Vegetation und die Tiere (besonders Vögel)? 9. Welche Schäden wurden gemeldet (Parkmobiliar, Schäden im Umfeld, Gleise der Feldbahn u. Ä.) und werden die Kosten für ihre Beseitigung zu 100 Prozent vom Veranstalter übernommen? 10. Gab es Beschwerden von Anwohnenden bezüglich Lautstärke und Dauerbeschallung? 11. Wenn ja, wie viele Beschwerden gab es und aus welchen Straßen kamen diese Beschwerden? 12. Grölende, betrunkene, randalierende Festivalbesucher sind z. T. bis in die frühen Morgenstunden lautstark unter anderem durch Gallus und Europaviertel gezogen - ist die Polizei hier tätig geworden? 13. Wenn ja, was wurde unternommen? 14. Wurden der Stadt Vermüllungen und Vandalismusschäden in den angrenzenden Wohnquartieren (Gallus, Europaviertel, Kuhwald, Rebstock) angezeigt? 15. Wenn ja, wird der Veranstalter auch für Schäden an privaten Anlagen (z. B. Vorgärten) aufkommen? 16. Welche Lehren zieht die Stadt aus der Erfahrung mit dem Wireless-Festival? 17. Ziehen die Verantwortlichen der Stadt Frankfurt ernsthaft in Erwägung, den alten Rebstockpark zukünftig für dieses oder ähnliche Festivals zur Verfügung zu stellen? Begründung: Für kommerzielle Festivals gibt es in Frankfurt eine ganze Reihe geeigneter Veranstaltungsorte, sodass völlig unverständlich ist, wieso man dieses Festival im Rebstockgelände genehmigt hat. Der Rebstockpark ist ein wichtiger Naherholungspark für viele Familien aus den umliegenden Wohnquartieren. Gerade in den Ferien wurde bei schönstem Sommerwetter vielen Menschen der Stadt die Möglichkeit kostenloser Freizeitgestaltung genommen, um hier ein kommerzielles Angebot machen zu können. Es geht nicht grundsätzlich um ein Verbot von Veranstaltungen mit Musik, und auch der Ortsbeirat begrüßt es, wenn prominent besetzte Veranstaltungen, die viele junge Menschen ansprechen, in Frankfurt stattfinden. Problematisch ist, wenn sie an ungeeigneten Orten genehmigt werden. Im Gegensatz zu anderen Musikveranstaltungen im Rebstockpark, wie z. B. dem Afrikanischen und Karibischen Kulturfest, wirkt der bei Festivals mit Urban Pop, Hip-Hop und Rap erzeugte Schall stark im Niederfrequenzbereich. Interessant ist, dass z. B. in Horrorfilmen ganz gezielt niedrige Frequenzen eingesetzt werden, um (An-) Spannung zu erzeugen (http://de.wikipedia.org/wiki/Infraschall). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.01.2020, OF 1241/1 Anregung vom 10.03.2020, OA 546 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 715 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

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