Zukunft des Diakonissenareals
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.05.2015, V 1370
entstanden aus Vorlage:
OF 759/3 vom
26.02.2015 Betreff: Zukunft des Diakonissenareals
Der Magistrat wird
gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das
Diakonissen Krankenhaus Ende 2015 seinen Betrieb einstellen wird? Wohin
werden dann die derzeitigen Kapazitäten verlagert? Wer wird dann Eigentümer des
Diakonissengeländes? 2.
Welche Nutzungen sind für das Diakonissenareal vorgesehen, welche sind erlaubt?
Wird es Wohnnutzungen geben? Wird die Stadt vertraglich sicherstellen, dass ein
Teil davon geförderter bzw. sozialer Wohnungsbau sein wird? Gibt es zur Nutzung
des Areals bereits bekannte Pläne oder Anfragen an die Stadt? 3. Welche Vorgaben und
Einschränkungen für bauliche Maßnahmen gelten auf dem Diakonissengelände,
welche Auswirkungen haben diese im Einzelnen (z. B. Bebauungsplan NW 21b
Nr.1, Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend I, Holzhausen-Servitut)? 4. Welche Baumassen können auf dem
Gelände angesichts d ieser Rahmenbedingungen gebaut
werden? Welche Bauhöhen sind maximal möglich? Sind dabei Ausnahmen nach
§ 34 BauGB denkbar (siehe Randbebauung Eschersheimer Landstraße)? Wie kann
ein möglichst weitgehender Erhalt des heutigen Grünanteils auf dem Gelände
sichergestellt werden? 5.
Wird es aus heutiger Sicht für das Diakonissenareal einen eigenen Bebauungsplan
bzw. einen städtebaulichen Vertrag und eine Ausweisung als reines Wohngebiet
geben? Bleibt zumindest der Mittelteil des zentralen Krankenhausgebäudes an der
Holzhausenstraße erhalten (besonders erhaltenswert gemäß
Erhaltungssatzung)? Begründung: Nach den großen Veränderungen vor einigen Jahren
steht nun für das Diakonissengelände eine zweite Bauwelle an, die bezüglich
Zielen, Rahmenbedingungen und Belastungen für die Anwohner und den Ortsbeirat
viele Fragen aufwirft. Diese werden hiermit frühzeitig adressiert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.09.2015, ST 1282
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0