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Zukunft des Diakonissenareals

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.05.2015, V 1370 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 26.02.2015 Betreff: Zukunft des Diakonissenareals Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Diakonissen Krankenhaus Ende 2015 seinen Betrieb einstellen wird? Wohin werden dann die derzeitigen Kapazitäten verlagert? Wer wird dann Eigentümer des Diakonissengeländes? 2. Welche Nutzungen sind für das Diakonissenareal vorgesehen, welche sind erlaubt? Wird es Wohnnutzungen geben? Wird die Stadt vertraglich sicherstellen, dass ein Teil davon geförderter bzw. sozialer Wohnungsbau sein wird? Gibt es zur Nutzung des Areals bereits bekannte Pläne oder Anfragen an die Stadt? 3. Welche Vorgaben und Einschränkungen für bauliche Maßnahmen gelten auf dem Diakonissengelände, welche Auswirkungen haben diese im Einzelnen (z. B. Bebauungsplan NW 21b Nr.1, Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend I, Holzhausen-Servitut)? 4. Welche Baumassen können auf dem Gelände angesichts d ieser Rahmenbedingungen gebaut werden? Welche Bauhöhen sind maximal möglich? Sind dabei Ausnahmen nach § 34 BauGB denkbar (siehe Randbebauung Eschersheimer Landstraße)? Wie kann ein möglichst weitgehender Erhalt des heutigen Grünanteils auf dem Gelände sichergestellt werden? 5. Wird es aus heutiger Sicht für das Diakonissenareal einen eigenen Bebauungsplan bzw. einen städtebaulichen Vertrag und eine Ausweisung als reines Wohngebiet geben? Bleibt zumindest der Mittelteil des zentralen Krankenhausgebäudes an der Holzhausenstraße erhalten (besonders erhaltenswert gemäß Erhaltungssatzung)? Begründung: Nach den großen Veränderungen vor einigen Jahren steht nun für das Diakonissengelände eine zweite Bauwelle an, die bezüglich Zielen, Rahmenbedingungen und Belastungen für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen aufwirft. Diese werden hiermit frühzeitig adressiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

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