Zukunft des Diakonissenareals
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist es richtig, dass das Diakonissen-Krankenhaus Ende 2015 seinen Betrieb einstellen wird? Wohin werden dann die derzeitigen Kapazitäten verlagert? Wer wird dann Eigentümer des Diakonissengeländes?
- Welche Nutzungen sind für das Diakonissenareal vorgesehen, welche sind erlaubt? Wird es Wohnnutzungen geben? Wird die Stadt vertraglich sicherstellen, dass ein Teil davon geförderter bzw. sozialer Wohnungsbau sein wird? Gibt es zur Nutzung des Areals bereits bekannte Pläne oder Anfragen an die Stadt?
- Welche Vorgaben und Einschränkungen für bauliche Maßnahmen gelten auf dem Diakonissengelände, welche Auswirkungen haben diese im Einzelnen (z.B. Bebauungsplan NW 21b Nr.1, Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend I, Holzhausenservitut)?
- Welche Baumassen können auf dem Gelände angesichts dieser Rahmenbedingungen gebaut werden? Welche Bauhöhen sind maximal möglich? Sind dabei Ausnahmen nach § 34 BauGB denkbar (siehe Randbebauung Eschersheimer Landstraße)? Wie kann ein möglichst weitgehender Erhalt des heutigen Grünanteils auf dem Gelände sichergestellt werden?
- Wird es aus heutiger Sicht für das Diakonissenareal einen eigenen Bebauungsplan bzw. einen städtebaulichen Vertrag und eine Ausweisung als reines Wohngebiet geben? Bleibt zumindest der Mittelteil des zentralen Krankenhaus-Gebäudes an der Holzhausenstraße erhalten (besonders erhaltenswert gemäß Erhaltungssatzung)? Begründung: Nach den großen Veränderungen vor einigen Jahren steht nun für das Diakonissengelände eine zweite Bauwelle an, die bezüglich Zielen, Rahmenbedingungen und Belastungen für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen aufwirft. Diese werden hiermit frühzeitig adressiert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2015, OF 759/3
Betreff: Zukunft des Diakonissenareals
Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Diakonissen-Krankenhaus
Ende 2015 seinen Betrieb einstellen wird? Wohin werden dann die derzeitigen
Kapazitäten verlagert? Wer wird dann Eigentümer des Diakonissengeländes?
2. Welche Nutzungen sind für das
Diakonissenareal vorgesehen, welche sind erlaubt? Wird es Wohnnutzungen geben?
Wird die Stadt vertraglich sicherstellen, dass ein Teil davon geförderter bzw.
sozialer Wohnungsbau sein wird? Gibt es zur Nutzung des Areals bereits bekannte
Pläne oder Anfragen an die Stadt? 3. Welche Vorgaben und Einschränkungen für bauliche
Maßnahmen gelten auf dem Diakonissengelände, welche Auswirkungen haben diese im
Einzelnen (z.B. Bebauungsplan NW 21b Nr.1, Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend I,
Holzhausenservitut)? 4.
Welche Baumassen können auf dem Gelände angesichts dieser Rahmenbedingungen
gebaut werden? Welche Bauhöhen sind maximal möglich? Sind dabei Ausnahmen nach
§ 34 BauGB denkbar (siehe Randbebauung Eschersheimer Landstraße)? Wie kann ein
möglichst weitgehender Erhalt des heutigen Grünanteils auf dem Gelände
sichergestellt werden? 5.
Wird es aus heutiger Sicht für das Diakonissenareal einen eigenen Bebauungsplan
bzw. einen städtebaulichen Vertrag und eine Ausweisung als reines Wohngebiet
geben? Bleibt zumindest der Mittelteil des zentralen Krankenhaus-Gebäudes an
der Holzhausenstraße erhalten (besonders erhaltenswert gemäß
Erhaltungssatzung)? Begründung: Nach den großen Veränderungen vor einigen Jahren
steht nun für das Diakonissengelände eine zweite Bauwelle an, die bezüglich
Zielen, Rahmenbedingungen und Belastungen für die Anwohner und den Ortsbeirat
viele Fragen aufwirft. Diese werden hiermit frühzeitig adressiert. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3
am 12.03.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF
759/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF
759/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2015
Die
Vorlage OF 759/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme