Zukunft des Diakonissenareals
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST
1282
Betreff: Zukunft des
Diakonissenareals Die derzeitigen Kapazitäten des
Diakonissen Krankenhauses werden auf das Gelände des Markus Krankenhauses
verlegt und der Krankenhausbetrieb am derzeitigen Standort eingestellt. Die
Diakonissen beabsichtigen den Verkauf eines Teils der Liegenschaft an der
Holzhausenstraße. Der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 aus dem Jahr
1968 setzt die Nutzung "Krankenhaus" fest, eine Befreiung von dieser
Festsetzung zugunsten Wohnen ist jedoch grundsätzlich denkbar. Da das
Bauvorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, findet § 34
Baugesetzbuch (BauGB) hier keine Anwendung. Der Bebauungsplan enthält für das
Diakonissenareal hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung jedoch keine
Festsetzungen.
Der Magistrat befindet sich
derzeit in Verhandlungen mit der Eigentümerin, die eine weitest gehende
Wohnnutzung des Areals unter Erhalt der Diakonissenkirche, der
Kindertagesstätte und der Seniorenwohnanlage zum Gegenstand haben. Diese sind
jedoch noch nicht abgeschlossen. Bisher wurden weder ein Bauantrag noch eine
Bauvoranfrage eingereicht. Der Magistrat wird in jedem Fall auf die anteilige
Errichtung von gefördertem Wohnraum sowie zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze
bestehen und im Rahmen der Bauantragsstellung dafür Sorge tragen, dass die
Vorgaben der Erhaltungssatzung sowie des Holzhausen-Servituts beachtet werden.
Ebenfalls wird der Magistrat darauf achten, dass sich die Vorhabenplanung
bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung an der näheren Umgebung
orientiert. Darüber hinaus
zielt die Bauberatung auf eine Planung ab, die einen angemessenen Erhalt der
historischen Gebäudesubstanz, des Baumbestands sowie der Grünflächen
berücksichtigt. Insbesondere soll eine ausreichende Freifläche um die
Diakonissenkirche mit Sichtverbindung zur Holzhausenstraße erhalten
bleiben. Aufgrund der komplexen
Aufgabenstellung, die sich zum Teil in den vom Ortsbeirat aufgeworfenen Fragen
widerspiegelt, hält es der Magistrat für sinnvoll, das Vorhaben zu gegebener
Zeit auf einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen und wird diesbezüglich mit der
Ortsvorsteherin in Kontakt treten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.05.2015, V
1370