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Zukunft des Diakonissenareals

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1282 Betreff: Zukunft des Diakonissenareals Die derzeitigen Kapazitäten des Diakonissen Krankenhauses werden auf das Gelände des Markus Krankenhauses verlegt und der Krankenhausbetrieb am derzeitigen Standort eingestellt. Die Diakonissen beabsichtigen den Verkauf eines Teils der Liegenschaft an der Holzhausenstraße. Der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 aus dem Jahr 1968 setzt die Nutzung "Krankenhaus" fest, eine Befreiung von dieser Festsetzung zugunsten Wohnen ist jedoch grundsätzlich denkbar. Da das Bauvorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, findet § 34 Baugesetzbuch (BauGB) hier keine Anwendung. Der Bebauungsplan enthält für das Diakonissenareal hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung jedoch keine Festsetzungen. Der Magistrat befindet sich derzeit in Verhandlungen mit der Eigentümerin, die eine weitest gehende Wohnnutzung des Areals unter Erhalt der Diakonissenkirche, der Kindertagesstätte und der Seniorenwohnanlage zum Gegenstand haben. Diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Bisher wurden weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Magistrat wird in jedem Fall auf die anteilige Errichtung von gefördertem Wohnraum sowie zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze bestehen und im Rahmen der Bauantragsstellung dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben der Erhaltungssatzung sowie des Holzhausen-Servituts beachtet werden. Ebenfalls wird der Magistrat darauf achten, dass sich die Vorhabenplanung bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung an der näheren Umgebung orientiert. Darüber hinaus zielt die Bauberatung auf eine Planung ab, die einen angemessenen Erhalt der historischen Gebäudesubstanz, des Baumbestands sowie der Grünflächen berücksichtigt. Insbesondere soll eine ausreichende Freifläche um die Diakonissenkirche mit Sichtverbindung zur Holzhausenstraße erhalten bleiben. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung, die sich zum Teil in den vom Ortsbeirat aufgeworfenen Fragen widerspiegelt, hält es der Magistrat für sinnvoll, das Vorhaben zu gegebener Zeit auf einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen und wird diesbezüglich mit der Ortsvorsteherin in Kontakt treten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2015, V 1370

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