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Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53

Vorlagentyp: V

Begründung

53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 15.08.2019, V 1368
entstanden aus Vorlage: OF 458/8 vom 30.07.2019

Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf?


- Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt worden? - Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein Neubau errichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8