Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53
Vorlagentyp: V
Begründung
53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 15.08.2019, V 1368
entstanden aus Vorlage:
OF 458/8 vom
30.07.2019 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß
53 Im
Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die
verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich
um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Auskunft
zu folgenden Fragen gebeten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist
die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung
der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf?
- Ist die Aufstellung dieser
Anlage genehmigt worden? -
Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in
dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht
genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen?
Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein
Neubau errichtet.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2266
Aktenzeichen: 63