Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2266 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten
Schloß 53 Nach der Vorgartensatzung sind
technische Anlagen im Vorgarten grundsätzlich unzulässig. Eine entsprechende
Genehmigung für die Liegenschaft Am Alten Schloß 53 liegt auch nicht vor. Der
Magistrat wird den Eigentümer daher zunächst mit einem Vorsorgeschreiben auf
den Verstoß gegen die Vorgartensatzung hinweisen. Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen
Überprüfungen von Vorgärten stadtteilweise und flächendeckend nach
Straßenzügen. Derzeit erfolgen die Kontrollen im Stadtteil Rödelheim. Im
Stadtteil Praunheim werden die Kontrollen zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt. Dann wird auch die oben genannte Liegenschaft überprüft und es
werden erforderlichenfalls weitergehende Verwaltungsmaßnahmen eingeleitet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.08.2019, V
1368