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Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2266 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Nach der Vorgartensatzung sind technische Anlagen im Vorgarten grundsätzlich unzulässig. Eine entsprechende Genehmigung für die Liegenschaft Am Alten Schloß 53 liegt auch nicht vor. Der Magistrat wird den Eigentümer daher zunächst mit einem Vorsorgeschreiben auf den Verstoß gegen die Vorgartensatzung hinweisen. Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen Überprüfungen von Vorgärten stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Derzeit erfolgen die Kontrollen im Stadtteil Rödelheim. Im Stadtteil Praunheim werden die Kontrollen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Dann wird auch die oben genannte Liegenschaft überprüft und es werden erforderlichenfalls weitergehende Verwaltungsmaßnahmen eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.08.2019, V 1368

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