Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.07.2019,
OF 458/8 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten
Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53
befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten
darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
handelt. Dies vorausgeschickt möge der
Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu
bitten: - Handelt es sich
dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche
Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne
dass es einer Genehmigung bedarf? - Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt
worden? - Ist die Nutzung des
Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des
Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder
nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen
unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein
Neubau errichtet.
Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8
am 15.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1368 2019
Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF