Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.08.2019, V 1363
entstanden aus Vorlage:
OF 392/7 vom
23.07.2019 Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus
der Sozialbindung gefallen ist "Um ein Abschmelzen der Bestände an öffentlich
gefördertem Wohnraum zu verhindern, setzt die ABG Frankfurt Holding verstärkt
auf Bindungsverlängerungen und den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen." Darauf haben sich der damalige Bürgermeister Olaf Cunitz und
der ABG-Geschäftsführer Frank Junker bereits 2015 geeinigt, wie man einer
Meldung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Frankfurt vom 03.12.2015
entnehmen kann. In der Siedlung Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße sind in den
letzten Jahren zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Aus diesem Grunde wird der Magistrat beauftragt, bei
der ABG zu folgenden Fragestellungen Auskünfte einzuholen: 1. Wurde diese Absichtserklärung in der genannten
Siedlung in vollem Umfang umgesetzt? 2. Falls nicht, was sind hierfür die Gründe? 2.1 Wurde hierbei ein Unterschied
gemacht zwischen den Wohnungen im Zentmarkweg mit den ungeraden und den geraden
Nummern und den Hochhäusern? 2.2 Wie hoch ist die Kaltmiete der Wohnungen, bei
denen keine Bindungsverlängerung erfolgte? 2.3 Wie ist der prozentuale Anteil zwischen den
Wohnungen mit Bindungsverlängerung und den Wohnungen, die auf dem freien Markt
angeboten werden?
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2197
Aktenzeichen: 64 0