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Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.08.2019, V 1363 entstanden aus Vorlage: OF 392/7 vom 23.07.2019 Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist "Um ein Abschmelzen der Bestände an öffentlich gefördertem Wohnraum zu verhindern, setzt die ABG Frankfurt Holding verstärkt auf Bindungsverlängerungen und den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen." Darauf haben sich der damalige Bürgermeister Olaf Cunitz und der ABG-Geschäftsführer Frank Junker bereits 2015 geeinigt, wie man einer Meldung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Frankfurt vom 03.12.2015 entnehmen kann. In der Siedlung Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße sind in den letzten Jahren zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Aus diesem Grunde wird der Magistrat beauftragt, bei der ABG zu folgenden Fragestellungen Auskünfte einzuholen: 1. Wurde diese Absichtserklärung in der genannten Siedlung in vollem Umfang umgesetzt? 2. Falls nicht, was sind hierfür die Gründe? 2.1 Wurde hierbei ein Unterschied gemacht zwischen den Wohnungen im Zentmarkweg mit den ungeraden und den geraden Nummern und den Hochhäusern? 2.2 Wie hoch ist die Kaltmiete der Wohnungen, bei denen keine Bindungsverlängerung erfolgte? 2.3 Wie ist der prozentuale Anteil zwischen den Wohnungen mit Bindungsverlängerung und den Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2197 Aktenzeichen: 64 0