Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2197
Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist zu
- und 2.: Die geschlossene Absichtserklärung wurde unter Berücksichtigung der sozialen Mischung in der Siedlung eingehalten. zu 2.1.: Es wurden keine Unterschiede in den Hausnummern oder den Hochhäusern gemacht. zu 2.2.: Die Kaltmiete bei Wohnungen ohne Bindungsverlängerung beträgt im Durchschnitt 8,04 EUR pro m2. zu 2.3.: Der prozentuale Anteil an den erneut bzw. zukünftig gebundenen Wohnungen beträgt ca. 40 %.