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Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2197

Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist zu

  1. und 2.: Die geschlossene Absichtserklärung wurde unter Berücksichtigung der sozialen Mischung in der Siedlung eingehalten. zu 2.1.: Es wurden keine Unterschiede in den Hausnummern oder den Hochhäusern gemacht. zu 2.2.: Die Kaltmiete bei Wohnungen ohne Bindungsverlängerung beträgt im Durchschnitt 8,04 EUR pro m2. zu 2.3.: Der prozentuale Anteil an den erneut bzw. zukünftig gebundenen Wohnungen beträgt ca. 40 %.

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