Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2197 Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum, der
aus der Sozialbindung gefallen ist zu 1. und 2.: Die geschlossene Absichtserklärung
wurde unter Berücksichtigung der sozialen Mischung in der Siedlung
eingehalten. zu 2.1.: Es wurden keine Unterschiede in den Hausnummern oder
den Hochhäusern gemacht. zu 2.2.: Die Kaltmiete bei Wohnungen ohne Bindungsverlängerung
beträgt im Durchschnitt 8,04 EUR pro m2. zu 2.3.: Der prozentuale Anteil an den erneut bzw. zukünftig
gebundenen Wohnungen beträgt ca. 40 %. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.08.2019, V
1363