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ÖPP Brücken und andere Ingenieurbauwerke

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1344 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 20.05.2010 Betreff: ÖPP Brücken und andere Ingenieurbauwerke Vorgang: M 46/10 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrates, 130 Brücken und 40 andere Ingenieurbauwerke in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) zu sanieren. Da die Verkehrsbauwerke mit ÖPP möglichst rasch ertüchtigt und anschließend über einen Zeitraum von 30 Jahren in einem dauerhaft guten Zustand unterhalten werden können, erweist sich dieses planvolle Projekt insbesondere für den Ortsbezirk 8 als vorteilhaft. Denn einen Großteil des Portfolios bilden Brücken- und Stützbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße sowie sämtliche Nordweststadt-Fußgängerbrücken, die Brücken über den Urselbach, einige Nidda- bzw. Niddauferwegbrücken und die Zugänge zum Nordwestzentrum (NWZ) über den Erich-Ollenhauer-Ring. Bei der genaueren Betrachtung der einzelnen Bauwerke ergibt sich für den Ortsbeirat eine Reihe von Fragen, die der Magistrat gebeten wird zu beantworten bzw. bei der Aushandlung der Verträge zu berücksichtigen. 1. Ist es sinnvoll, die Sanierung der Brücke der Dillenburger Straße über die Rosa-Luxemburg-Straße (Teil-BW 7358302) als ÖPP-Projekt durchführen zu lassen, obwohl diese Querung im Zuge des zukünftigen Baus der Praunheimer Umfahrung sicherlich Umgestaltungsmaßnahmen unterzogen werden muss? Wäre hier nicht eine Instandhaltung in Eigenregie besser? 2. In der M 46, S. 6, heißt es im Zusammenhang mit den Bauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße: "Bei mehreren dieser Brücken ... ist der Ausbau des Lärmschutzes vorgesehen." Bezieht sich diese Aussage nur auf die Wiederherstellung der alten Lärmschutzwände oder ist der Neubau einer effektiven Lärmschutzwand für die Römerstadtsiedlung vorgesehen? Wenn ja, gibt es hierzu bereits konkrete Planungen, die dem Ortsbeirat vor Vertragsschluss mit dem ÖPP-Partner vorgestellt werden können? In welcher Weise ist darüber hinaus geplant, die Beschaffenheit der Straßenoberfläche Lärm mindernd umzubauen (Flüsterasphalt)? 3. Für welche Bauten ist ein barrierefreier Umbau vorgesehen und in welchem Umfang wird dieser im Rahmen von ÖPP durchgeführt? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dies an zwei Beispielen zu erläutern. In einem Fall handelt es sich um eine steile Treppe, die zum Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 410 führt (Teil-BW 7258306), im anderen um den Zugang zur Brücke über die Thomas-Mann-Straße und damit auch zum Kleinen Einkaufszentrum (Teil-BW 7258305), bei dem Barrierefreiheit nur mit einer Neugestaltung des gesamten Aufgangs hergestellt werden kann. Kann hier ein kompletter Umbau vorgesehen werden? 4. Im Portfolio befindet sich auch eine Reihe von Brücken und Rohrdurchlässen am Urselbach. Ist berücksichtigt, dass aufgrund der zu erwartenden Zunahme extremer Wetterereignisse und damit auch von Hochwasser eine Anpassung des Querschnitts bzw. der Brückenhöhe nötig werden könnte, um Aufstauungen zu vermeiden? 5. Teil des Portfolios ist auch der sogenannte "Praunheimer Steg", der im Zuge der Erweiterung des Nordwestzentrums 2004 neu errichtet wurde. Der Eigentümer des Nordwestzentrums hat diese architektonisch reizvolle Hängebrücke mit eigenen Mitteln vollumfänglich finanziert. Sie ist nach Fertigstellung in den Besitz der Stadt übergegangen, die heute für die Bauunterhaltung zuständig ist. Im ÖPP-Portfolio taucht dieser Steg als Teilbauwerk 7357310 mit einer vergleichsweise schlechten Zustandsbewertung von 2,3 auf. Aus welchen Gründen befindet sich der fast neue Praunheimer Steg in einem am Baujahr gemessen verhältnismäßig schlechteren baulichen Zustand als andere, wesentlich ältere Brücken im Ortsbezirk 8, wie z. B. die Straßenbrücke Spielsgasse aus dem Jahr 1911? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1222 Aktenzeichen: 20 16

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