Heizkraftwerk West
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1342
entstanden aus Vorlage:
OF 938/1 vom
25.05.2019 Betreff: Heizkraftwerk West
Das Heizkraftwerk West (HKW-West)
der Mainova in der Gutleutstraße ist ein wesentlicher Pfeiler der
Energieerzeugung in Frankfurt und insbesondere für den Bereich des
Ortsbezirk 1. Wie der Name schon sagt, versorgt das HKW-West zahlreiche an
das Wärmenetz der Mainova angeschlossene Abnehmer mit Wärme und erzeugt
außerdem einen erheblichen Anteil des Strombedarfs von Frankfurt. Das Kraftwerk
verfügt über zwei Blöcke, die mit Steinkohle betrieben werden können, und einen
Block, der mit Erdgas betrieben werden kann. Das Gesamtkraftwerk ist praktisch
nie voll ausgelastet, das heißt ein Teil der Blöcke wird jeweils nicht
benutzt. Ökologisch wäre es sinnvoll, soweit
irgend möglich den Einsatz von Steinkohle herunterzufahren und so viel Wärme
und Strom wie möglich mit dem Erdgasb lock zu erzeugen.
Dies war in der Vergangenheit jedoch weit von einer angemessenen
Wirtschaftlichkeit entfernt, deswegen wurde jahrelang hauptsächlich Steinkohle
als Brennstoff eingesetzt. Bei der Verbrennung von Steinkohle wird aber rund
die doppelte Menge von Kohlendioxid pro erzeugte Energieeinheit freigesetzt wie
bei der Verbrennung von Gas. Die Klimabilanz der Stadt Frankfurt würde deutlich
verbessert bei einer Umstellung von Kohle auf Gas im HKW-West. Darüber hinaus
werden bei der Verbrennung von Kohle erhebliche Mengen von Quecksilber und
Feinstaub freigesetzt, was bei der Verbrennung von Gas nicht der Fall ist. In
jüngerer Zeit ist es zu Veränderungen auf dem Brennstoffmarkt gekommen, die den
bisherigen Wirtschaftlichkeitsvorteil von Steinkohle gegenüber Gas reduziert
haben. Die Preise für die Emissionszertifikate für Kohlendioxid sind stark
gestiegen. Außerdem sind die Preise für Brennstoffe insgesamt deutlich
gestiegen, für Kohle noch stärker als für Gas. Es ist zu beobachten, dass
deutschlandweit in Zeiten niedrigen Strombedarfs mehr Steinkohlekraftwerke
heruntergefahren werden, während die Gaskraftwerke weiter betrieben werden.
Jahrelang war dies umgekehrt. Aufgrund dieser Indizien für eine verbesserte
Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas als Brennstoff gegenüber Steinkohle
bei gleichzeitiger Unstrittigkeit der ökologischen Vorteile von Gas gegenüber
Kohle fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie hat sich die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes
von Steinkohle als Brennstoff im Vergleich mit Erdgas im Jahr 2018
entwickelt? 2. Wie hätten
sich die Betriebskosten verändert, hätte man am Anfang des Jahres 2018
entschieden, den Erdgasblock des HKW-West durchgehend zu benutzen und
Steinkohle nur noch bei zusätzlichem Bedarf zu verbrennen? 3. Wie groß wäre die Reduzierung von
Kohlendioxid bei einer solchen Entscheidung gewesen? 4. Was hätte also im Jahr 2018 die Reduktion einer
Tonne Kohlendioxid durch den Ersatz von Steinkohle durch Erdgas als Brennstoff
gekostet? 5. Welche Mengen
sonstiger Schadstoffe (Quecksilber, Feinstaub) wären weniger emittiert worden
bei der Verbrennung von Gas statt Kohle? 6. Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung auf
dem Brennstoffmarkt für die Zukunft? 7. Wäre das HKW-West gerüstet, bei weiter steigender
Wirtschaftlichkeit von Erdgas gegenüber Steinkohle vollständig auf Erdgas als
Brennstoff umgestellt zu werden? Wenn nein, was müsste getan werden, um eine
vollständige Umstellung zu ermöglichen? Begründung: Angesichts des immer deutlicher erkennbaren
Klimawandels sollte jede Maßnahme geprüft werden, die zu einer schnellen und
deutlichen Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid in die Atmosphäre führen
kann. Eine Umstellung von Steinkohle auf Erdgas als Brennstoff im HKW-West wäre
eine solche Maßnahme. Diese mag in der Vergangenheit unwirtschaftlich gewesen
sein, in Zeiten eines verstärkt geführten ernsthaften Kampfes gegen den
Klimawandel sollte die Wirtschaftlichkeit jedoch neu überprüft werden, zumal
sich auf dem Brennstoffmarkt gravierende Veränderungen ergeben haben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 328
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1
am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 51