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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt.

Kontext

In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom

  1. März bis
  2. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.