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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: OF Linke

Begründung

In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom

  1. März bis
  2. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2025, OF 917/3 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Beratungsverlauf 1 Sitzung

41
41. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD Linke ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen