Grünschnitt in der Burgstraße 56
Vorlagentyp: OF Linke
Begründung
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom
- März bis
- September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.08.2025,
OF 917/3 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis
30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden
Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann
als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3
den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im
Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze
restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen
brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten
etc. zu tun gedenkt. Antragsteller:
Linke
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1274 2025
Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP
(= Ablehnung)
Beratungsverlauf 1 Sitzung
41
41. Sitzung OBR 3
TO I
GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD Linke ÖkoLinX-ARL