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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom

  1. März bis
  2. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 41
OBR 3
TO I, TOP 22
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU FDP

Verknüpfte Vorlagen