Grünschnitt in der Burgstraße 56
Vorlagentyp: OF LINKE
Begründung
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom
- März bis
- September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
41
OBR 3
TO I, TOP 22
Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU FDP