Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 15.01.2010, V 1193
entstanden aus Vorlage:
OF 951/5 vom
04.01.2010 Betreff: Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen
Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals
Der Magistrat wird um
Auskunft zu folgender Frage gebeten: Wie wurde dem zukünftigen Regionalen
Flächennutzungsplan Rechnung getragen? Begründung: Zum Bebauungsplan wurde in der
Begründung unter Punkt 3.1 auf den Regionalplan Südhessen 2000 eingegangen.
Keinen Eingang in die Begründung des Bebauungsplanes fand der in Aufstellung
befindliche Regionale Flächennutzungsplan, der im Jahre 2011 in Kraft treten
wird. Nach dem künftigen Regionalen Flächennutzungsplan wird das südöstliche
Teilgebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens liegen. Darüber
hinaus sind hiervon drei weitere bebaute Wohnquartiere in diesem Plan sowie
weitere vorhanden Wohnquartiere außerhalb des künftigen Bebauungsplanes
betroffen. Es wäre weltfremd
die Erweiterung des Fughafens zu ignorieren. Deshalb bitten wir, die geplante Lösung dieses
Konfliktes zwischen dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplans und der
Wohnbebauung zu erläutern. Wir bitten hierzu um weitere Informationen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2010, ST 487
Aktenzeichen: 61 00