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Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.01.2010, V 1193 entstanden aus Vorlage: OF 951/5 vom 04.01.2010 Betreff: Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Wie wurde dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplan Rechnung getragen? Begründung: Zum Bebauungsplan wurde in der Begründung unter Punkt 3.1 auf den Regionalplan Südhessen 2000 eingegangen. Keinen Eingang in die Begründung des Bebauungsplanes fand der in Aufstellung befindliche Regionale Flächennutzungsplan, der im Jahre 2011 in Kraft treten wird. Nach dem künftigen Regionalen Flächennutzungsplan wird das südöstliche Teilgebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens liegen. Darüber hinaus sind hiervon drei weitere bebaute Wohnquartiere in diesem Plan sowie weitere vorhanden Wohnquartiere außerhalb des künftigen Bebauungsplanes betroffen. Es wäre weltfremd die Erweiterung des Fughafens zu ignorieren. Deshalb bitten wir, die geplante Lösung dieses Konfliktes zwischen dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplans und der Wohnbebauung zu erläutern. Wir bitten hierzu um weitere Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2010, ST 487 Aktenzeichen: 61 00