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Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 15.01.2010, OA 1052 entstanden aus Vorlage: OF 949/5 vom 04.01.2010

Betreff: Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungsziele des Kerngebietes im Bereich des Henninger Turmes näher zu definieren und insbesondere großflächigen Einzelhandel auszuschließen bzw. auf eine Größe von 1200 m2 Bruttogeschossfläche für lediglich einen Einzelhandelsversorger sowie 800 m2 Bruttogeschossfläche für weiteren Einzelhandel zu beschränken. Begründung: Der aktuell vorliegenden Planung ist nicht zu entnehmen, welche Ziele verfolgt werden.


In einem der Kerngebiete sind Wohnungen ausnahmsweise, großflächiger Einzelhandel aber generell zulässig. Dies würde den vorhandenen Einzelhandel z.B. in der Schweizer Straße negativ beeinflussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211

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