Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1191
entstanden aus Vorlage:
OF 475/7 vom
02.12.2014 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes
Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem
Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes
Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch
auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie
kommt es, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Gegensatz zur Stadt
das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 02.12.2014 berichtet die FNP über
die Gründe der Stadt, zurzeit das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen
zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch
Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des
Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier
Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BImA:
Unter 7. Besonderheiten
Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und
Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels
Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis
sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion
Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein
weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte
Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch
keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender
Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung
bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, sodass sich insgesamt
auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf
für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 417
Aktenzeichen: 23 20