Kein Wohnhochhaus am Riedberg
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.11.2014, V 1174
entstanden aus Vorlage:
OF 399/12 vom
01.11.2014 Betreff: Kein Wohnhochhaus am Riedberg
Der Ortsbeirat nimmt
dankend zur Kenntnis, dass sich der Bürgermeister und Planungsdezernent, Herr
Cunitz, in einer öffentlichen Erklärung klar gegen die Errichtung eines
Wohnhochhauses am Riedberg ausgesprochen hat und dieses Vorhaben nun nicht
weiter betrieben wird. Angesichts der zuvor erfolgten Prämierung eines
14-geschossigen Wohnhochhauses in einem von der Hessen Agentur durchgeführten
Gutachterwettbewerb im Westflügel des Riedbergs am Rande des Kätcheslachparks
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist zukünftig sichergestellt, dass die Hessen
Agentur als beauftragter Treuhänder für die Entwicklung des Riedbergs, die
rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 -
Riedberg/Niederurseler Hang - bei der Ausführung der Bebauung beachtet und
keine weiteren Abweichungen vom Bebauungsplan zu Gunsten einer höheren Bebauung
und Grundstücksausnutzung zulässt? 2. Wie werden die demokratischen Entscheidungsrechte
des Magistrats und Stadtparlaments gewahrt, wenn Vertreter des Stadtparlaments
zwar beratend aber ohne Stimmrecht in den von der Hessen Agentur durchgeführten
Gutachterwettbewerben teilnehmen, während Vertreter von Bauträgerfirmen
stimmberechtigt sind? 3. Wie ist in diesem Hinblick die öffentliche Aussage
eines Vertreters der Hessen Agentur zu verstehen, der erklärte: "Wir hatten die
Politik in den Wettbewerb eingebunden." Wurde für die Abweichung von der bisher
für den Riedberg geltenden städtebaulichen Leitlinien eine Entscheidung des
Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung eingeholt? 4. Wird in der jetzigen Schlussphase
der Riedbergbesiedlung das bisherige Entwicklungskonzept einer randstädtischen
Siedlungsbebauung mit gemischten Bauformen von bis zu fünfgeschossigen
Wohnhäusern, das nach Expertenaussagen effektive und kostengünstige
städtebauli che Lösungen bewirkt, gleichzeitig breiten
Wohnbedürfnissen entspricht und urbane Stadträume schafft, beibehalten?
5. Bleibt
ausgeschlossen, dass Wohngebäude geschaffen werden, die durch in die Höhe
gestapeltes Bauvolumen und dadurch bedingte hohe Entstehungskosten in keiner
Weise den breiten Bedürfnissen des Wohnungsmarktes entsprechen, sich
stadträumlich über ihre Umgebung erheben und sich damit dem Einfügen in die
Umgebung und in das urbane Umfeld entziehen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2015, ST 486
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2015, ST 1454
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR
12 am 13.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 61 0