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Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Vorlagentyp: V

Begründung

Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Seitdem das Wohnhochhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 (Baujahr 1964) mit 48 Miet- und Eigentumsparteien 2003 zur Konkursmasse der Karlsruher Immobilien GmbH wurde und die einzelnen Wohnungen der Reihe nach den Eigentümer wechselten, wodurch sich die Eigentümerzuständigkeit für die gemeinschaftlichen Anteile des Wohnhauses (Fassaden, Treppenhäuser, Aufzug, Laubengänge, Müll- bzw. Sperrmüllstandplatz) zersplitterte, hat sich das Wohnumfeld nur wenig verbessert. Häufig - zuletzt am 14. Oktober 2014 - kommt es nach Informationen des Ortsbeirates zu Wohnungsversteigerungen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung. Die vor drei Jahren in einem Ortsbeiratsantrag festgestellten äußeren Mängel sind gleichwohl teilweise behoben: Die Probleme des wilden Sperrmülls sind merklich zurückgegangen, die Briefkastenanlage ist modernisiert und derzeit werden die Laubengänge äußerlich instand gesetzt. Beklagenswert bleibt der Zustand der seitlichen Fassaden, und auch die Müllthematik hat sich wieder verschlechtert. So wird an der Ecke der dem Haus vorgelagerten Grünfläche an der Zufahrt zur Stichstraße/Ecke Hauptstraße Gerhart-Hauptmann-Ring wieder ständig wilder Müll abgelegt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1166 entstanden aus Vorlage: OF 535/8 vom 20.10.2014 Betreff: Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Seitdem das Wohnhochhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 (Baujahr 1964) mit 48 Miet- und Eigentumsparteien 2003 zur Konkursmasse der Karlsruher Immobilien GmbH wurde und die einzelnen Wohnungen der Reihe nach den Eigentümer wechselten, wodurch sich die Eigentümerzuständigkeit für die gemeinschaftlichen Anteile des Wohnhauses (Fassaden, Treppenhäuser, Aufzug, Laubengänge, Müll- bzw. Sperrmüllstandplatz) zersplitterte, hat sich das Wohnumfeld nur wenig verbessert. Häufig - zuletzt am 14. Oktober 2014 - kommt es nach Informationen des Ortsbeirates zu Wohnungsversteigerungen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung. Die vor drei Jahren in einem Ortsbeiratsantrag festgestellten äußeren Mängel sind gleichwohl teilweise behoben: Die Probleme des wilden Sperrmülls sind merklich zurückgegangen, die Briefkastenanlage ist modernisiert und derzeit werden die Laubengänge äußerlich instand gesetzt. Beklagenswert bleibt der Zustand der seitlichen Fassaden, und auch die Müllthematik hat sich wieder verschlechtert. So wird an der Ecke der dem Haus vorgelagerten Grünfläche an der Zufahrt zur Stichstraße/Ecke Hauptstraße Gerhart-Hauptmann-Ring wieder ständig wilder Müll abgelegt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen sind derzeit vom Eigentümer bewohnt, wieviele vermietet bzw. untervermietet? 2. Gibt es Erkenntnisse über Wohnungen, die überbelegt sind (etwa durch Großfamilien)? 3. Wie viele Eigentümer der Wohnungen zahlen für die Sanierung der Immobilie und für weitere Instandhaltungsmaßnahmen an der Bausubstanz, der Haustechnik usw.? 4. Wann werden die Seitenfassaden des Hauses instand gesetzt? 5. Welche Auskünfte kann zu 1-4 die gegenwärtige Hausverwaltung erteilen? 6. Ist das Volumen der Mülltonnen auf dem hauseigenen Müllstandplatz für die 48 Parteien im Haus auskömmlich? 7. Kann der Magistrat gegenüber dem Eigentümerbeirat anregen, die Mülltonnen in einen geschlossenen, nur für die Bewohner zugänglichen Käfig zu stellen? 8. Kann der Magistrat die oben in der Einleitung genannte Fläche (siehe Foto) durch Bepflanzung/ Blumenkübel oder anderweitig gestalten oder auf eine solche Gestaltung hinwirken, um das illegale Abstellen von Sperrmüll an dieser Stelle zu unterbinden? 9. Gibt es eine Möglichkeit, einen eigenen Sperrmüllstandplatz auf der zum Haus gehörigen Fläche darzustellen und kann der Magistrat ggf. auf die Anlage eines solchen Platzes hinwirken? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 247 Aktenzeichen: 64 0