Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST
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Betreff: Sachstand zu den
Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202 Bei dem Wohngebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202
handelt es sich um ein in privatem Eigentum (Wohnungseigentümergemeinschaft)
stehendes Objekt. Der Magistrat kann nur insoweit auf die Eigentümer einwirken,
wie öffentlich-rechtliche Vorschriften dies zulassen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Magistrat die
Fragen des Ortsbeirats wie folgt: zu Nr. 1 - 3: Der Magistrat hat weder Kenntnis darüber, ob die
Nutzung der einzelnen Wohnungen durch Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder
Untermieter/-innen erfolgt, noch darüber, inwieweit die einzelnen
Eigentümer/-innen Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage der
Wohnungseigentümergemeinschaft entrichten. Dem Magistrat liegen keine Hinweise auf Überbelegung
von Wohnungen in diesem Wohnhaus vor. zu Nr. 4, 7, 8: Die Beschädigung einzelner
Fassaden-Verkleidungsplatten stellt zwar - wie der Magistrat in seiner
Stellungnahme vom 01.08.2011, ST 860 dem Ortsbeirat mitgeteilt hat - einen
ästhetischen Makel dar, beeinträchtigt die wohnliche Nutzung des Gebäudes
jedoch nicht erheblich. Maßnahmen der Wohnungsaufsicht nach dem Hessischen
Wohnungsaufsichtsgesetz sind daher nicht angezeigt. Ob und ggf. wann eine
Reparatur erfolgen wird, liegt im Ermessen der Eigentümergemeinschaft. Gleiches gilt für die Fragen nach einer
verschließbaren Einfriedung des Mülltonnenstandplatzes bei Hausnummer 202 (für
Hausnummer 200 besteht ein solcher bereits) sowie für die Art der gärtnerischen
Anlage des Grundstücks. Hierzu bestehen keine öffentlich-rechtlichen
Vorschriften, die den Magistrat zu Maßnahmen legitimieren würden. zu Nr. 5: Der Magistrat hat das Anliegen des
Ortsbeirats an die Hausverwaltung kommuniziert. Der Magistrat wird dem
Ortsbeirat die Antwort zur Kenntnis geben, sobald diese vorliegt. zu Nr. 6: Das Volumen der vor Ort befindlichen kommunalen
Abfallbehälter für Rest- und Bioabfall sowie für Papier und Kartonagen ist
auskömmlich. Zu Nr. 9: Die Sperrmüllentsorgung erfolgt für die Liegenschaft
Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 derzeit über eine reguläre Anmeldung eines
Sperrmülltermins durch die Wohnungseigentümer/-innen oder Mieter/-innen beim
Callcenter des vom Magistrat für die Durchführung der städtischen
Müllentsorgung beauftragten Dienstleisters, der Frankfurter Entsorgungs- und
Service GmbH (FES). Der Sperrmüll soll frühestens am Nachmittag des Vortages
vor dem festgelegten Abfuhrtag hinausgestellt werden. Das Problem "wilder" Sperrmüllablagerungen
auf diesen Liegenschaften ist dem Magistrat bekannt. Schon häufiger - zuletzt
im Herbst 2014 - wurden dort größere Mengen Sperrmüll durch die FES
eingesammelt und entsorgt. Unter besonderen Voraussetzungen bietet die
FES für ausgewählte Liegenschaften 13 feste Termine im Jahr für eine
Sperrmüll-Straßensammlung an. Dieses System der sog.
"Siedlungsabfuhr" hat sich an anderen Stellen sehr bewährt. Die FES
wird mit dem Eigentümerbeirat Kontakt aufnehmen, ob im vorliegenden Falle die
Voraussetzungen geschaffen werden können, um die Liegenschaften an die
Sperrmüllsammlung in dieser Form anzuschließen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2014, V
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