Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1134
entstanden aus Vorlage:
OF 739/2 vom
04.01.2019 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer
Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten:
1. Welche stadtplanerischen
Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des
bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als
"Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei
auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes gegenüber
Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden
großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass
für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen
von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den
planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt
werden? 4. Wie ist zu erklären, dass
z. B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften
Broßstraße 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die
Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des
Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der
Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von
Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6
und 6a. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 714
Aktenzeichen: 63 0