Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1130
entstanden aus Vorlage:
OF 929/9 vom
04.02.2025 Betreff: Sachstand Bauvorhaben
Spenerstraße/Mechtildstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den
aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechtildstraße zu
berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung
von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat
damit umzugehen gedenkt. Dies ist gerade dann von Bedeutung, falls keine
nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der
Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die
dem besonderen Charakter des Viertels angemessen wäre und es für nicht
akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht
ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt
des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem
der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den
Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude
möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die
städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse
ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2025, ST 870