Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Nach dem Finanzamt wird nun auch das Amtsgericht aus Höchst abgezogen. Wie verträgt sich das mit einem Bemühen, auch die westlichen Stadtteile als Standorte von wichtigen Anlaufstellen der Bürger zu berücksichtigen?
- Wie sollen die Gebäude künftig genutzt werden?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Höchst wurde schon bei der Eingemeindung in die Stadt Frankfurt "mindestens die gleiche Entwicklung" versprochen, "die es bei Erhaltung seiner Selbstständigkeit hätte nehmen können". Der Abzug von wichtigen Institutionen widerspricht dem. Hinzu kommt, dass leer stehende Amtsgebäude die Attraktivität eines Stadtteils schmälern.