Was wird aus der Sprachförderung von Zuwanderern im Ortsbezirk 1?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1118
entstanden aus Vorlage:
OF 509/1 vom
21.09.2014 Betreff: Was wird aus der Sprachförderung von Zuwanderern im
Ortsbezirk 1? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Inwieweit hat der Magistrat über
seine zuständigen Fachämter, insbesondere über das Amt für multikulturelle
Angelegenheiten im letzten Halbjahr die Karmeliterschule und andere Schulen im
Ortsbezirk 1 - zur Sicherung der nachhaltigen Wirksamkeit der im Rahmen des
Projekts "mitSprache" entwickelten Strukturen und Projekte - mit einem
Anschlusscoaching unterstützt? 2. Was ist im letzten halben Jahr aus der
Neukonzeption für die Handlungsfelder Deutsch als Zweitsprache,
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Zusammenarbeit geworden, die nach den Ankündigungen des Magistrats vom Amt für
multikulturelle Angelegenheiten erarbeitet werden soll, um den Ansatz des
begrüßenswerten, aber bedauerlicherweise gescheiterten Projekts "mitSprache"
gerade auch im Ortsbezirk 1 zu fördern? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 28.04.2014, ST 588, zum
Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 21.01.2014, V 919, hat der
Magistrat ausgeführt: "Im Ortsbezirk 1/Bahnhofsviertel erhalten die
Karmeliterschule und das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße im Bahnhofsviertel
nach Abschluss des Modells mitSprache ebenso wie die anderen ehemaligen
Modellprojekteinrichtungen (insgesamt fünf Grundschulen, fünf
Kindertagesstätten und zwei weiterführende Schulen) im laufenden Schuljahr
2013/14 über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten ein Anschlusscoaching.
Ziel des Beratungsangebots (Budget von insgesamt 33 Stunden je
Einrichtungen) ist die Verstetigung von mitSprache-Angeboten und -strukturen,
die im Rahmen des Modellprojektes entwickelt wurden. Die Schulen und
Kindertagestätten haben dabei in Absprache mit der Beraterin und dem Amt für
multikulturelle Angelegenheiten ihre individuellen Schwerpunkte in den
Handlungsfeldern Zusammenarbeit mit Eltern, Deutsch als Zweitsprache und
Mehrsprachigkeit gesetzt. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten begleitet
diesen Prozess im Rahmen von zwei Austauschtreffen mit den Beraterinnen, den
Einrichtungsleitungen sowie den Vertretern der verschiedenen Träger." Die Bürger im Ortsbezirk 1 haben daher ein
berechtigtes Interesse zu erfahren, ob und inwieweit der Magistrat diese
Ankündigungen auch umgesetzt hat. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 12.01.2015, ST 91
Aktenzeichen: 101