Nied: Mehr „Grün“ auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1115
entstanden aus Vorlage:
OF 882/6 vom
12.11.2018 Betreff: Nied: Mehr "Grün" auf dem Platz
der Therese-Herger-Anlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob das im Bebauungsplan Nr. 512 Ä eingetragene Geh-, Fahr-
und Leitungsrecht für den Platz der Therese-Herger-Anlage zum Teil für
Gartenflächen für die Wohnungen im Erdgeschoss entfallen
kann. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 512 Ä, rechtskräftig
seit 1993, umfasst einen Teil des Josef-Benner-Weges und den Platzbereich der
Therese-Herger-Anlage in Nied. Auf der Therese-Herger-Anlage ist beidseitig ein
Streifen des Platzes mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet. Das Gelände
gehört noch zu den dort errichteten Häusern, die Käufer haben eine
entsprechende Dienstbarkeit für die Stadt abgetreten. Ein Anwohner des Platzes
kam auf den Ortsbeirat zu mit dem Vorschlag, vor den Häusern auf der Hälfte des
Streifens Vorgärten für die Wohnungen im Erdgeschoss zu ermöglichen. Das würde
die gepflasterte Fläche ästhetisch aufwerten. Die übrige Fläche des Streifens
und der Therese-Herger-Anlage ist groß genug und würde weiterhin genügend Platz
beispielsweise für Fahrzeuge der Feuerwehr im Falle eines Brandes bieten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 536
Aktenzeichen: 61 0