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Nied: Mehr „Grün“ auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1115 entstanden aus Vorlage: OF 882/6 vom 12.11.2018 Betreff: Nied: Mehr "Grün" auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das im Bebauungsplan Nr. 512 Ä eingetragene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den Platz der Therese-Herger-Anlage zum Teil für Gartenflächen für die Wohnungen im Erdgeschoss entfallen kann. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 512 Ä, rechtskräftig seit 1993, umfasst einen Teil des Josef-Benner-Weges und den Platzbereich der Therese-Herger-Anlage in Nied. Auf der Therese-Herger-Anlage ist beidseitig ein Streifen des Platzes mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet. Das Gelände gehört noch zu den dort errichteten Häusern, die Käufer haben eine entsprechende Dienstbarkeit für die Stadt abgetreten. Ein Anwohner des Platzes kam auf den Ortsbeirat zu mit dem Vorschlag, vor den Häusern auf der Hälfte des Streifens Vorgärten für die Wohnungen im Erdgeschoss zu ermöglichen. Das würde die gepflasterte Fläche ästhetisch aufwerten. Die übrige Fläche des Streifens und der Therese-Herger-Anlage ist groß genug und würde weiterhin genügend Platz beispielsweise für Fahrzeuge der Feuerwehr im Falle eines Brandes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 536 Aktenzeichen: 61 0