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Nied: Mehr „Grün“ auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Platz der Therese-Herger-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob das im Bebauungsplan "B 512 Ä" eingetragene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den Platz Therese-Herger-Anlage zum Teil für Gartenfläche der Wohnungen im Erdgeschoss entfallen kann. Begründung: Der Bebauungsplan 512 Ä, rechtskräftig seit 1993, umfasst einen Teil des Josef-Benner-Weges und den Platzbereich der Therese-Herger-Anlage in Nied. Auf der Therese-Herger-Anlage ist beidseitig ein Streifen des Platzes mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet. Das Gelände gehört noch zu den dort errichteten Häusern, die Käufer haben eine entsprechende Dienstbarkeit für die Stadt abgetreten. Ein Anwohner des Platzes kam auf den Ortsbeirat zu mit dem Vorschlag, vor den Häusern auf der Hälfte des Streifens Vorgärten der Wohnungen im Erdgeschoss zu ermöglichen. Das würde die gepflasterte Fläche ästhetisch aufwerten. Die übrige Fläche des Streifens und der Therese-Herger-Anlage ist groß genug und würde weiterhin genügend Platz z.B. für Fahrzeuge der Feuerwehr im Falle eines Brandes bieten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 882/6 Betreff: Nied: Mehr "Grün" auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob das im Bebauungsplan "B 512 Ä" eingetragene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den Platz Therese-Herger-Anlage zum Teil für Gartenfläche der Wohnungen im Erdgeschoss entfallen kann. Begründung: Der Bebauungsplan 512 Ä, rechtskräftig seit 1993, umfasst einen Teil des Josef-Benner-Weges und den Platzbereich der Therese-Herger-Anlage in Nied. Auf der Therese-Herger-Anlage ist beidseitig ein Streifen des Platzes mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet. Das Gelände gehört noch zu den dort errichteten Häusern, die Käufer haben eine entsprechende Dienstbarkeit für die Stadt abgetreten. Ein Anwohner des Platzes kam auf den Ortsbeirat zu mit dem Vorschlag, vor den Häusern auf der Hälfte des Streifens Vorgärten der Wohnungen im Erdgeschoss zu ermöglichen. Das würde die gepflasterte Fläche ästhetisch aufwerten. Die übrige Fläche des Streifens und der Therese-Herger-Anlage ist groß genug und würde weiterhin genügend Platz z.B. für Fahrzeuge der Feuerwehr im Falle eines Brandes bieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1115 2018 Die Vorlage OF 882/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen