Nied: Mehr "Grün" auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 536
Betreff: Nied: Mehr "Grün" auf dem Platz der Therese-Herger-Anlage Der Bebauungsplan Nr. 512 Ä, rechtskräftig seit dem 12.10.1993, sieht für Teile des Platzes der Therese-Herger-Anlage an den östlichen und westlichen Hausfronten ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit vor. Mit den Festsetzungen verbunden ist das städtebauliche Ziel, die zentrale Fläche öffentlich im Sinne eines "Marktplatzes" zu nutzen. Diese Zielsetzung ist ferner Bestandteil des Erschließungsvertrags und wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratungen seit Rechtskraft des Bebauungsplans weiterverfolgt. Begrünungsmaßnahmen sind entsprechend mit den Bauherren unter Beachtung oben genannter Sachlage abzustimmen und zu realisieren.