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Weinstraße für alle Verkehrsteilnehmer sicherer machen

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.09.2014, V 1114
entstanden aus Vorlage: OF 668/10 vom 15.09.2014

Betreff: Weinstraße für alle Verkehrsteilnehmer sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Weinstraße vom Durchgangsverkehr dahin gehend entlastet werden kann, dass nur auf den zulässigen Flächen im öffentlichen Raum geparkt wird. Im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Kreuzkirche wird fast vollständig auf beiden Seiten der Straße geparkt. Die Fahrbahnbreite ist dadurch derart verengt, dass zwei Autos nicht mehr aneinander vorbeikommen. Anwohner berichten, dass es in jüngster Zeit vermehrt zu verbalen und teilweise aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Anliegern und Autofahrern gekommen ist, die sich gegenseitig behindern. Bisherige Maßnahmen, wie die Abmarkierung von Parkflächen, werden nicht immer beachtet. Begründung: Anwohner können nicht gefahrlos aus ihren Einfahrten fahren, Kindergarten- und Schulkinder müssen sich teilweise auf dem Gehweg an parkenden Autos vorbeidrücken. Autofahrer stehen sich Motorhaube an Motorhaube gegenüber und müssen auf engstem Raum rangieren, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Im Berufsverkehr nutzen zahlreiche Autofahrer aus dem Umland die Verbindung durch Alt-Preungesheim zur Gießener Straße oder weiter durch das Wohngebiet an der Sigmund-Freud-Straße zur Hügelstraße. Durch die neue Möglichkeit, legal von der Weinstraße links in die Gießener Straße einzubiegen, ist die Weinstraße für den Schleichverkehr noch attraktiver geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1