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Weinstraße für alle Verkehrsteilnehmer sicherer machen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.09.2014, V 1114 entstanden aus Vorlage: OF 668/10 vom 15.09.2014 Betreff: Weinstraße für alle Verkehrsteilnehmer sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Weinstraße vom Durchgangsverkehr dahin gehend entlastet werden kann, dass nur auf den zulässigen Flächen im öffentlichen Raum geparkt wird. Im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Kreuzkirche wird fast vollständig auf beiden Seiten der Straße geparkt. Die Fahrbahnbreite ist dadurch derart verengt, dass zwei Autos nicht mehr aneinander vorbeikommen. Anwohner berichten, dass es in jüngster Zeit vermehrt zu verbalen und teilweise aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Anliegern und Autofahrern gekommen ist, die sich gegenseitig behindern. Bisherige Maßnahmen, wie die Abmarkierung von Parkflächen, werden nicht immer beachtet. Begründung: Anwohner können nicht gefahrlos aus ihren Einfahrten fahren, Kindergarten- und Schulkinder müssen sich teilweise auf dem Gehweg an parkenden Autos vorbeidrücken. Autofahrer stehen sich Motorhaube an Motorhaube gegenüber und müssen auf engstem Raum rangieren, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Im Berufsverkehr nutzen zahlreiche Autofahrer aus dem Umland die Verbindung durch Alt-Preungesheim zur Gießener Straße oder weiter durch das Wohngebiet an der Sigmund-Freud-Straße zur Hügelstraße. Durch die neue Möglichkeit, legal von der Weinstraße links in die Gießener Straße einzubiegen, ist die Weinstraße für den Schleichverkehr noch attraktiver geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 474 Antrag vom 15.11.2015, OF 900/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1