Weinstraße für alle Verkehrsteilnehmer sicherer machen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.09.2014, V 1114
entstanden aus Vorlage:
OF 668/10 vom
15.09.2014 Betreff: Weinstraße für alle Verkehrsteilnehmer
sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Weinstraße vom Durchgangsverkehr dahin gehend entlastet
werden kann, dass nur auf den zulässigen Flächen im öffentlichen Raum geparkt
wird. Im Bereich
zwischen Homburger Landstraße und Kreuzkirche wird fast vollständig auf beiden
Seiten der Straße geparkt. Die Fahrbahnbreite ist dadurch derart verengt, dass
zwei Autos nicht mehr aneinander vorbeikommen. Anwohner berichten, dass es in
jüngster Zeit vermehrt zu verbalen und teilweise aggressiven
Auseinandersetzungen zwischen Anliegern und Autofahrern gekommen ist, die sich
gegenseitig behindern. Bisherige Maßnahmen, wie die Abmarkierung von
Parkflächen, werden nicht immer beachtet. Begründung: Anwohner können nicht gefahrlos aus ihren Einfahrten
fahren, Kindergarten- und Schulkinder müssen sich teilweise auf dem Gehweg an
parkenden Autos vorbeidrücken. Autofahrer stehen sich Motorhaube an Motorhaube
gegenüber und müssen auf engstem Raum rangieren, um die Durchfahrt zu
ermöglichen. Im Berufsverkehr nutzen zahlreiche Autofahrer aus dem Umland die
Verbindung durch Alt-Preungesheim zur Gießener Straße oder weiter durch das
Wohngebiet an der Sigmund-Freud-Straße zur Hügelstraße. Durch die neue
Möglichkeit, legal von der Weinstraße links in die Gießener Straße einzubiegen,
ist die Weinstraße für den Schleichverkehr noch attraktiver geworden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2015, ST 474
Antrag vom
15.11.2015, OF
900/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR
10 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
10 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1