Weinstraße als Einbahnstraße belassen
Begründung
V 1114/14 OBR 10; ST 474/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Weinstraße dauerhaft als Einbahnstraße zu belassen, gleichzeitig das Linksabbiegen aus der Gießener Straße in die Weinstraße zu erlauben und die Tempo 30-Beschilderung dahin gehend zu erneuern, dass sie sichtbar wird. Durch die Baumaßnahmen an der Endhaltestelle der U-Bahn U5 (Preungesheim) wurde der Verkehr so geregelt, dass die Weinstraße nur in einer Richtung befahrbar war. Dies trug und trägt zu einer größeren Verkehrsberuhigung bei, insbesondere vor der Kindertagestätte. Begründung: In der Vergangenheit wurde die Weinstraße dauerhaft auf beiden Seiten zugeparkt. Zuletzt wurde in der OF 668/10 aus 2014 vom OBR 10 darum gebeten, die Weinstraße sicherer zu machen. Seit Mai 2015 war die Weinstraße nun Einbahnstraße. Die Eltern der Kita waren dadurch sehr erleichtert, dass die Autos nicht mehr vor der Kita rasen konnten.