Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.11.2018, V 1056
entstanden aus Vorlage:
OF 687/2 vom
09.11.2018 Betreff: Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf
die Digitalisierung vor? Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Erarbeitet die Stadt Frankfurt am
Main derzeit ein Konzept zur Digitalisierung in Bezug auf das seit dem
12.09.2018 geltende Hessische E-Government-Gesetz (HEGovG)? 2. Welche Anpassungen in der digitalen Infrastruktur
wurden bereits vorgenommen? 3. Welche Maßnahmen plant die Stadt Frankfurt, um
eine über die Anforderungen des HEGovG hinausgehende Open-Data-Strategie
umzusetzen? 4. Plant die Stadt Frankfurt derzeit
Maßnahmen, an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per
WLAN zu ermöglichen (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen
Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z. B. auf der Leipziger
Straße)? 5. § 3 (3) HEGovG schreibt nur den
Landesbehörden vor, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Gibt es
Überlegungen der Stadt Frankfurt auch für kommunale Verwaltungsakte (bspw.
Ummelden) den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit zu eröffnen? - Falls ja, für welche
Verwaltungsvorgänge? - Falls
nein, welche Verwaltungsvorgänge könnten elektronisch vorgenommen werden?
6. Liegt ein Konzept zur Optimierung von
Verwaltungsabläufen vor, bevor diese in einem Workflow-Management digitalisiert
werden? Wie ist ggf. der Zeitrah men dafür? Begründung: Bürgerinnen und Bürger sollen Behördengänge online
erledigen können, z. B. zu Vorgängen bezüglich Wohnsitz-Ummeldung,
Hundesteuer oder Unterhaltsvorschuss. Sie wünschen sich einen einfachen,
sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. Dem hat der
Hessische Gesetzgeber, als einer der letzten Gesetzgeber aller Bundesländer
Rechnung getragen, indem er das EGovG landesspezifisch umgesetzt hat. Faxen ist
derzeit noch Standard in der rechtssicheren elektronischen Kommunikation, weil
sich De-Mail am Markt nicht behauptet. Es zeichnet sich derzeit keine Lösung
ab, rechtssicher Anträge und Schreiben system- und anbieterunabhängig an die
Stadtverwaltung richten zu können. Open-Data, also die umfangreiche und aktive
Bereitstellung von Informationen über das Internet, ist geeignet
Behördenhandeln transparent und nachvollziehbar zu machen, ohne dass
Bürgerinnen und Bürger diesen Zugang erst beantragen müssen. Kostenlose WLAN ermöglichen zudem, dass auf diese
neuen Möglichkeiten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Digitalisierung hat viele Vorteile, aber der Ruf
nach mehr Online-Angeboten der städtischen/staatlichen Verwaltung hat seine
Grenzen, wenn Vorgänge erledigt werden sollen, die die Authentizität des
Antragstellers voraussetzen. Der viel gelobte elektronische Personalausweis
sollte hier Abhilfe schaffen, aber die Quote der wirklich freigeschalteten
Personalausweise hält sich in Grenzen bzw. gilt für die bereits
freigeschalteten, dass die Verkaufszahlen entsprechender Lesegeräte dürftig
sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 487
Aktenzeichen: 16 1