Weggeworfene Kleinabfälle etc.
Fragen an den Magistrat
- Wie viele Kontrollen bezüglich achtlos weggeworfener Kleinabfälle (sog. Littering) es seit 2021 im Ortsbezirk 1 jährlich gegeben hat?
- Wie viele Bußgelder dabei verhängt wurden und in welcher Höhe?
- Das gleiche für Urinieren im öffentlichen Raum sowie nicht eingesammelte Hundehaufen?
- Wie viel Personal für o. g. Kontrollen zur Verfügung steht?
- Ob es geplant ist, die Höhe der zu zahlenden Bußgelder anzuheben?
Begründung
Achtlos weggeworfener Abfall stellt ein erhebliches Problem dar und führt zu einer Verschlechterung der Lebensqualität. Tiere können durch achtlos weggeworfenen Müll verletzt oder getötet werden. Abfall kann Krankheitserreger enthalten, die sowohl für Menschen als auch für Tiere gefährlich sein können. Dies gilt insbesondere für organischen Abfall, der Schimmel und Bakterien anziehen kann. Müll, der in Grünflächen, an Gehwegen oder Plätzen herumliegt, beeinträchtigt das Erscheinungsbild und kann die Wohnqualität von Vierteln und die Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze mindern. Die Beseitigung von achtlos weggeworfenem Abfall verursacht erhebliche Kosten für die Stadt, die für die Reinigung und Entsorgung aufkommen muss. Ratten werden von Essensresten und Abfall angezogen, da sie darin eine leicht zugängliche Nahrungsquelle sehen. Der Müll bietet Ratten darüber hinaus Schutz und Unterschlupfmöglichkeiten, besonders in städtischen Gebieten. Bei achtlos weggeworfenem Müll werden seit Sommer 2020 55 Euro Bußgeld fällig. Doch das Problem hat sich seitdem nicht sichtbar gebessert. Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes muss eine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten können.