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Weggeworfene Kleinabfälle etc.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Es ist nicht möglich, die stadtpolizeiliche Statistik nach Ortsbezirken auszuwerten. Zu 2.: Es ist nicht möglich die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Ortsbezirken auszuwerten. Zu 3.: Die Anzahl jener Kontrollen wird nicht statistisch erfasst. Zu 4.: Die Stadtpolizei hat rund 180 Außendienstkräfte. Davon gehören zwölf Bedienstete der Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz / Abfallrecht" an, deren Aufgabenschwerpunkt Ermittlungen bei wilden Müllablagerungen sind. Zu 5.: Bei dem Regelbetrag für die unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen hat sich das Ordnungsamt bewusst für 55,- € entschieden. Dies ist der nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz maximale Betrag für die Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Die Stadtpolizei, die die Option dieser Handhabung für äußerst sinnvoll hält, hat dadurch die Möglichkeit einen auf frischer Tat ertappten Müllsünder vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen. Der Betroffene kann durch sofortige Zahlung beim kontrollierenden Stadtpolizisten die Verwarnung annehmen und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Die Sanktion für das gezeigte Fehlverhalten folgt auf dem Fuß und die Einleitung eines förmlichen und aufwendigeren Bußgeldverfahrens ist dadurch entbehrlich.

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