Es werde Licht!?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1006
entstanden aus Vorlage:
OF 440/1 vom
21.04.2014 Betreff: Es werde Licht!? Ein großes Autohaus an der Mainzer
Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes ein Parkhaus (für
Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet ist. Die zum
Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell ausgeleuchtet.
Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen Schlafzimmern
gestört. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze
(ähnlich der Lärmschutzregelungen)? 2. Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende
Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten? 3. Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden
Wohnhäuser zu vermeiden? 4.
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden
Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die Neuwagen
vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes, ist
nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer Nähe
des "Parkhauses" (Wickerer Straße, Frankenallee und auch Schloßborner Straße)
in ihrer Nachtruhe gestört. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1028
Aktenzeichen: 32 4