Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Es werde Licht!?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1006 entstanden aus Vorlage: OF 440/1 vom 21.04.2014 Betreff: Es werde Licht!? Ein großes Autohaus an der Mainzer Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes ein Parkhaus (für Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet ist. Die zum Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell ausgeleuchtet. Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen Schlafzimmern gestört. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze (ähnlich der Lärmschutzregelungen)? 2. Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten? 3. Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser zu vermeiden? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die Neuwagen vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes, ist nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer Nähe des "Parkhauses" (Wickerer Straße, Frankenallee und auch Schloßborner Straße) in ihrer Nachtruhe gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1028 Aktenzeichen: 32 4

Verknüpfte Vorlagen