Es werde Licht!?
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten. Ein großes Autohaus an der Mainzer Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes ein Parkhaus (für Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet ist. Die zum Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell ausgeleuchtet. Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen Schlafzimmern gestört.
- Gibt es wie für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze (ähnlich Lärmschutzregelungen)?
- Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten?
- Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser zu vermeiden?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die Neuwagen vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes, ist nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer Nähe des "Parkhauses" (Wickerer Str., Frankenallee und auch Schloßborner Str.) in ihrer Nachtruhe gestört.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2014, OF 440/1
Betreff: Es werde Licht!? Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu
beantworten. Ein großes
Autohaus an der Mainzer Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes
ein Parkhaus (für Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet
ist. Die zum Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell
ausgeleuchtet. Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen
Schlafzimmern gestört. 1. Gibt es wie für Licht eine nächtliche
Emissionsgrenze (ähnlich Lärmschutzregelungen)? 2. Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende
Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten? 3. Gibt es für den Betrieb des
"Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden
Wohnhäuser zu vermeiden? 4.
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden
Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die
Neuwagen vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes,
ist nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer
Nähe des "Parkhauses" (Wickerer Str., Frankenallee und auch
Schloßborner Str.) in ihrer Nachtruhe gestört. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1
am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1006 2014
Die
Vorlage OF 440/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU